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Ausbildungsressort tagte in Kassel

02.11.13
von IPZV e.V.

Wie in jedem Jahr trafen sich Ende Oktober die Gremien des IPZV-Ressorts Ausbildung zu ihren Herbstsitzungen, zunächst die Ausbildertagung, welche beratende Funktion hat, und am darauf folgenden Tag der Ausbildungsausschuss als Entscheidungsgremium in allen Ausbildungsfragen des Verbandes.

Auf der Tagesordnung stand wie immer eine Fülle von Themen, die in sehr  konstruktiver Arbeitsatmosphäre diskutiert wurden. Nach einem Rückblick des Ressortleiters auf die Arbeit des vergangenen Jahres beschäftigten sich beide Gremien u. a. mit Fragen der API, den Zulassungsvoraussetzungen von API-Prüfer/-innen, den Durchführungsbestimmungen der Sportrichter- und der Zentralen Trainer-Prüfungen des IPZV, mit Ausbildungsfragen im Bereich Breitensport, mit der Prävention sexualisierter Gewalt und der Vergabe der Zentralen Trainerprüfungen 2014. Alle Beschlüsse benötigen für ihr Inkrafttreten noch die Zustimmung von Präsidium und Länderrat.

Basispass Pferdekunde künftig ab 12 Jahren
Wichtigste Änderung im Bereich der API ist, dass der IPZV-Basispass Pferdekunde ab 2014 nicht mehr ab zehn, sondern erst ab zwölf Jahren abgelegt werden kann. In Folge dieser Regelung kann auch das Freizeitreitabzeichen Bronze in Zukunft erst ab 12 Jahren erworben werden. Diese Änderung erschien dem Ausschuss deshalb notwendig, weil man keine Abstriche in der Qualität machen wollte, die Erfahrungen aber zeigten, dass es für zehnjährige Kinder in der Regel nicht möglich ist, die Prüfung zum Basispass auf dem gleichen Niveau wie ältere Prüfungsteilnehmer abzulegen.

Eine weitere Änderung betrifft die Zulassungsvoraussetzungen für das Freizeitreitabzeichen Silber. Neben dem normalen Weg über das Freizeitreitabzeichen Bronze gilt ab 2014, dass auch das IPZV-Reitabzeichen Bronze als Zulassungsvoraussetzung für das Freizeitreitabzeichen Silber ausreicht (bisher RA Silber).

Außerdem wurden Arbeitsgruppen gebildet, welche sich mit möglichen weiteren Abzeichen auseinandersetzen: Im Bereich der Motivationsabzeichen könnte dies ab 2015 ein „Großes Islandpferd“ sein, außerdem soll über ein IPZV-Longierabzeichen nachgedacht werden.

Ein weiteres Thema war die Qualitätssicherung im Bereich der API-Prüfer/-innen: Hier soll es im nächsten Jahr verstärkt API-Fortbildungen geben, welche sich - u. a. durch praktisches Richten von Abzeichenprüfungen - mit der Frage eines einheitlichen Prüfniveaus auseinandersetzen werden.

Ferner ist für 2015 eine Reform der Zulassungsvoraussetzungen für API-Prüfer/-innen  geplant: Die Ausbilderpraktika sollen durch zwei API-Prüfer-Kurse ersetzt werden, einen zweitägigen Kurs vor Erlangung der C-Lizenz, einen weiteren eintägigen Kurs vor Erteilung der B-Lizenz. Außerdem wird sich bei den benötigten Praktika etwas ändern: Ab 2015 müssen nicht mehr Praktikumstage nachgewiesen werden, sondern es wird eine genaue Anzahl von im Praktikum mit abgenommenen Abzeichen vorgeschrieben.

Neue Durchführungsbestimmungen für Richter- und Trainerprüfungen
Ein weiterer großer Themenkomplex war die Neufassung bzw. Ergänzung von Durchführungsbestimmungen: Nach Abstimmung mit dem Ressort Richten wurden die vom Ausbildungsressort  überarbeiteten Durchführungsbestimmungen der IPZV-Sportrichterprüfungen gebilligt. Außerdem gibt es erstmalig „Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung der Zentralen Prüfungen zum Trainer A und B des IPZV e. V.“, die u. a. festschreiben, dass die Teilnehmer zu allen Teilprüfungen Beurteilungsbögen erhalten, und Anforderungen an die mündlichen Theorieprüfungen formulieren. Bei den Theorieprüfungen zum Trainer A wird sich ab 2014 ändern, dass die Prüfungen aus zwei Teilen bestehen werden: Teil 1 wird nach wie vor ein Referat von ca. zehn Minuten sein, im zweiten Prüfungsteil gehen die Prüfer dann auf ein anderes Gebiet über und führen mit dem/der angehenden Trainer/-in A ein Fachgespräch.

Im Breitensport gibt es in der Folge der auslaufenden Sonderregelung zum IPZV-Rittbegleiter ein verstärktes Interesse an der Ausbildung zum IPZV-Wanderrittführer, welchem das Ressort Ausbildung Rechnung tragen möchte. Eine Arbeitsgruppe von Ausbilderinnen hat sich mit diesem Thema beschäftigt und den Ablauf der Wanderrittführer-Prüfung modifiziert. Diese Veränderungen werden zeitnah veröffentlicht und auf beiden für das nächste Jahr geplanten Prüfungen zum IPZV-Wanderrittführer erprobt.

Außerdem wird erstmalig der IPZV-Hestadagarrichter in die IPO aufgenommen.

Endgültig festgelegt wurde, dass alle angehenden Trainer/-innen des Verbandes vor der Beantragung der Lizenz ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG einreichen müssen und sich durch ihre Unterschrift auf den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes verpflichten müssen. Es wurde weiterhin festgelegt, dass das Thema Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport noch intensiver als bisher Einzug in die Trainerkurse des IPZV finden wird.

Zentrale Trainerprüfungen 2014
Zum Schluss beschäftigte sich der Ausbildungsausschuss mit der Vergabe der beiden Zentralen Trainerprüfungen im Jahr 2014. Die Prüfungen waren in diesem Jahr erstmalig öffentlich ausgeschrieben worden, woraufhin sich für beide Termine jeweils zwei Islandpferdebetriebe beworben hatten. Der Ausschuss legte fest, dass die Zentrale Trainerprüfung im Herbst vom 21.-23.10.2014 in der Reitschule Berger in Berlar stattfinden wird. Vor einer Vergabe des Frühjahrstermins sind noch Gespräche mit dem möglichen Ausrichter notwendig. Sobald diese abgeschlossen sind, werden Ort und Termin der Frühjahrsprüfung auf der Homepage veröffentlicht.

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