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Zentrale Trainer A | B Prüfung und TR C Nachprüfung - bitte jetzt online anmelden!

28.08.20
von IPZV e.V.

Die Onlineanmeldung der zentralen Trainerprüfung A | B und Nachprüfungen für Trainer C über "mein IPZV" / Turniere ist jetzt möglich.

Im Frühjahr 2021 wird es keine Zentrale Trainerprüfung geben. Bitte überlegt, ob Ihr jetzt aktuell doch noch teilnehmen möchtet. Vier Wochen Einzelberitt des Pferdes wären noch gegeben! Aus finanziellen Gründen hat sich die Ausbildungsleitung zu diesem Schritt entschlossen.


Nach der 1. Testphase im Frühjahr möchten wir nun diese Art der Anmeldung zur Zentralen Prüfung fortführen. Lediglich die finanzielle Abwicklung kam bei der ersten Anmeldemöglichkeit nicht gut davon. Bei der Nennung ist bitte der Kontoinhaber, die IBAN und die BIC für eine Abbuchung nach Nennschluss zu hinterlegen.


Die Nennung kann nur abgeschlossen werden, wenn die Kontodaten hinterlegt sind, auch wenn der Betrag 0,00 Euro ausweist!


Die Pferdeunterbringung muss ebenfalls über dieses System gebucht werden. Die Zahlung erfolgt bei Ankunft auf dem Kronshof. Ab Eintragung ins System gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Ausrichters, dem Islandpferdegestüt Kronshof. Die Unterbringung aller Pferde wird in Boxen oder Gastpferdepaddocks erfolgen. Es werden
ausreichend Boxen für alle Pferde vorhanden sein - Kosten siehe Ausschreibung unten.


Wenn Sie Übernachen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Kronshof.

VI.2.3 IPZV-Trainerlehrgänge/-Prüfungen
pro Lehrgang und Teilnehmer

a) Bearbeitungsgebühr 50,00 €

b) Prüfungsgebühren komplette Prüfung

Trainer A    255,00 €
Trainer B    230,00 €

Prüfungsgebühren Einzelfachprüfungen A/B/C

Erstes Fach  75,00 €
Jedes weitere Fach sofern nicht höher als b)   25,00 €

Hinweis - Auszug aus Punkt 4) der IPO Allgemeinen Bestimmungen:

Zur Durchführung der Zentralen Prüfungen zum Trainer A/B und Bereiter des IPZV e. V.:Trainer-A-Anwärter/-innen müssen bei ihrer Anmeldung bereits angeben, mit welchen Pferden (Name und FEIF-ID) sie zur Prüfung kommen werden. Es können beliebig viele Pferde genannt werden.


Trainer-A-Anwärter/-innen erklären mit ihrer Anmeldung zur ZP, dasssie die für die Prüfung genannten Pferde und Ersatzpferde mindestens vier Wochen vor der Prüfung im alleinigem Beritt haben. Werden praktische Prüfungsteile nachgeholt, können ebenfalls beliebig viele Pferde benannt werden. BITTE BEI DER NENNUNG JEWEILSEIN PFERD DER PRÜFUNG ZUORDNEN UND DIE ANDEREN PFERDE ALS ERSATZPFERDE NENNEN.


Trainer-B-Anwärter/-innen müssen bei ihrer Anmeldung bereits angeben, welche Pferde (Name und FEIF-ID) sie für die Teilprüfungen Dressur, Gang mitbringen werden. Es können beliebig viele Pferde benannt werden. Trainer-B-Anwärter/-innen erklären mit ihrer Anmeldung zur ZP, dass sie die für die Prüfung genannten Pferde und Ersatzpferde mindestens vier Wochen vor der Prüfung im alleinigen Beritt haben. Für die Teilprüfungen Rennpass und LS/Springen zählt diese Regelung nicht.


Anwärter/-innen zum IPZV Bereiter müssen bei ihrer Anmeldung bereits angeben, mit welchen Pferden (Name und FEIF-ID) sie zur Prüfung kommen werden. Es können beliebig viele Pferde benannt werden. Anwärter/-innen zum IPZV Bereiter erklären mit ihrer Anmeldung zur ZP, dass sie die für die Prüfung genannten Pferde und Ersatzpferde mindestens vier Wochen vor der Prüfung im alleinigen Beritt haben. Werden praktische Prüfungsteile nachgeholt, können ebenfalls beliebig viele Pferde benannt werden.


Ich erkläre mit meiner Nennung, dass ich die genannten aufgeführten Pferde mindestens vier Wochen vor der Prüfung in alleinigem Beritt haben werde. Für jedes Pferd/Ersatzpferd muss eine eigene Nennung angelegt werden. Mit der Nennung bestätigt der Prüfling die Einhaltung der obigen Regeln. Alle Zulassungsnachweise lt. IPO müssen vor Antritt der Prüfung in der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen (Erste Hilfe Kurs und Polizeiliches Führungszeugnis brauchen erst nach bestandener Prüfung nachgewiesen werden)


Wir wünschen Ihnen/Euch viel Erfolg!


IPZV e.V.

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