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FEIF aktualisiert Equipment-Liste

17.04.14
von Lutz Lesener

Die FEIF hat zwei Aktualisierungen in den Ausrüstungsregeln für den Turniersport vorgenommen.

Wie das zuständige Sport-Komitee mitteilt, steht das Kineton-Reithalfter ab sofort auf der Liste der unzulässigen Ausrüstung und darf im Turniersport nicht mehr eingesetzt werden.
Beim Kineton sind zwei Bügel über den Nasenrücken hinweg mit einem Lederriemen verbunden. Die Bügel werden um das Gebiss herum gelegt. Sperrt das Pferd, leiten die Bügel den Druck auf den Nasenrücken weiter. Die Kombination aus gebissloser und traditioneller Zäumung hatte die FEIF bereits bei anderen Reithalftern als unzulässig eingestuft.

Die zweite Änderung betrifft den Hufbeschlag: Hier wurde die zulässige Breite des Stegs von Ringen auf 23 mm erhöht, d.h. der Ring darf ab sofort auch im Verbindungsstück zwischen den Schenkelenden  genau so breit sein wie das Hufeisen selber. Bisher galt für den Steg eine Maximalbreite von 20 mm. 
FEIF-Sportleiter Doug Smith weist darauf hin, dass ein Ring, der an beliebiger Stelle breiter als 23 mm ist, für das Hufbeschlagsreglement automatisch als Platte gilt.

Die Änderungen gelten auch in Deutschland ab sofort.

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