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Füllmaterial und Hufbeschlag

29.06.11
von Lutz Lesener

Bezüglich des Einsatzes von Ausrüstung, insbesondere Füllmaterialien und Hufbeschlag, sind auf der FEIF Homepage nochmals deutliche Erläuterungen veröffentlicht worden.

Wir möchten alle Reiter und Richter nochmals auf diese Erläuterungen hinweisen und darum bitten, diese zur Kenntnis zu nehmen, da es Erläuterungen zum derzeit gültigen Regelwerk sind.

Die neuesten Informationen sind die Erläuterungen zum Einsatz von Füllmaterialien, die unten im Text nachlesbar sind.

Hufe und Füllmaterialien
Mehr und mehr Reiter bringen zusätzliches Füllmaterial, das zum Ausfüllen der Hufsohle genutzt wird, im hinteren Hufbereich (Hufballen und Trachten), mit der Angabe den Huf besser schützen zu wollen, an.
Wie auch immer ist Füllmaterial nur in der Hufsohle erlaubt (FIPO 2.3.7), im Grunde nur in dem Bereich zwischen Hufsohle und Platte.

Wenn Schutzmaterialien eingesetzt werden, dann ist das grundsätzliche Verständnis der FIPO dahingehend, das die Schutzmaterialien abgenommen werden können, um das Gewicht dieser Materialien zu ermitteln. Dies ist nicht möglich bei Materialien, die mit dem Huf verklebt worden sind, dies bringt zusätzliches und unkontrollierbares Gewicht an den Huf.

 

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