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Richterausbildung

18.01.10
von IPZV e.V.

Anwärter, die sich seit 2006 in der Richterausbildung befinden und Teilprüfungen auf B-Niveau bestanden haben werden wie folgt behandelt: 


1. 
Die nicht bestandenen Teile können bis spätestens 2012 auf B-Niveau wiederholt werden. (bzw. Dressur auf A Niveau ergänzen. Prüfungswahl auf C oder B-Niveau möglich) 

2. 
Alle Richteranwärter, die 2 der 3 in der bisherigen Ausbildung angebotenen Kurse absolviert haben und die Scheine als bestanden vorweisen 
können gelten als in der Ausbildung befindlich. 

3. 
Die unter 1 und zwei beschriebenen Anwärter benötigen KEIN goldenes Reitabzeichen. 

4. 
Die Richter, die 2009 die Richterprüfung bestehen bzw. bestanden haben erhalten wie gehabt die C-Lizenz. Sie können die B-Lizenz wie beschrieben durch Richteinsätze bzw. Praktika (6 in zwei Jahren) erhalten. Zum Erhalt 
der A - Lizenz muss ab 2010 eine Prüfung abgelegt werden. 

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