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FAQ-Detail

Ich habe eine abgelaufene Lizenz - was ist nun zu tun?

Erbringt ein IPZV-Trainer nicht die notwendigen Fortbildungsnachweise zur Lizenzverlängerung, ruht die Lizenz.

Innerhalb von vier Jahren nach der letzten im Zweijahresrhythmus nachgewiesenen Trainerfortbildung kann die Lizenz wiedererlangt werden, indem der Trainer die versäumten Trainer- und ggf. auch API-Fortbildungen nachholt.

Sind mehr als vier Jahre seit der letzten im Zweijahresrhythmus nachgewiesenen Trainerfortbildung verstrichen, muss der Trainer zur Wiedererlangung der Lizenz

  • 6 Tage Teilnahme an einem von einem IPZV Ausbilder geleiteten API- oder Trai-nerlehrgang. Der Lehrgang / die   Lehrgangstage müssen bezahlt werden. Die Trainer nehmen als zusätzliche Teilnehmer teil (unabhängig der vorgeschriebe-nen maximalen Teilnehmerzahl!)
  • Zwei IPZV-Fortbildungen für Trainer B bei IPZV-Ausbildern besuchen
  • Die drei Fortbildungen sind nicht miteinander kombinierbar

Die entsprechenden Nachweise müssen bei der IPZV-Geschäftsstelle eingereicht werden

 

Zuletzt aktualisiert am 22.09.2020 von Bärbel Eckert.

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