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FAQ-Detail

Gibt es Vorgaben bezüglich Sattel und Trense?

Hestadagar:

Grundsätzlich ist jede Art von Sattelung und Zäumung erlaubt. In manchen
Prüfungen ist auch das Reiten ohne Sattel erlaubt. Das Sattelzeug muss
immer dem Typ des Islandpferdes entsprechen und passen.

Alternative Zäumungen mit und ohne Gebiss sind möglich. Es gilt die aktuelle
‚Rote Liste’ des IPZV und der FEIF, auf der die verbotenen Zäumungen
bildlich dargestellt sind. Im Zweifel sollte das Pferd vor der Prüfung dem
Richter vorgestellt werden. Alle Gebisse müssen zum Reiten vorgesehen sein.
Grundsatz: Sattelung, Gebiss und Zäumung müssen zueinander, zum
Pferd und seinem Ausbildungsstand, aber auch zu den Fähigkeiten und
Fertigkeiten seines Reiters passen.

Wanderreiten

Die Ausrüstung des Pferdes muss zweckmäßig und zum Wanderreiten geeignet sein. Im Zweifel entscheidet der Rittführer. Ein Leifaden für Wanderreiter findet sich hier. Er kann auch in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Distanzreiten

Sattelung und Zäumung müssen zweckmässig sein. Atembeengende Zäumung (z.B. hannoversches Reithalfter) ist verboten. Sie unterliegen der Kontrolle des Tierarztes. Mehr Informationen hier.

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2017 von Christian Eckert.

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