IPZV-Rittbegleiter: Änderungen der IPO beschlossen
Zukünftig kann der Vorbereitungslehrgang zum Rittbegleiter auch von Trainern C durchgeführt und von API-Prüfern C abgenommen werden. Präsidium und Länderrat und Länderrat haben dem gemeinsam gestellten Antrag der Ressorts Ausbildung und Breitensport zugestimmt. Zudem können ab sofort alle die Prüfung zum Rittbegleiter ablegen, die entweder das IPZV-Freizeitreitabzeichen Bronze oder das Reitabzeichen Bronze besitzen. Die detaillierte Beschreibung der vollständigen Zulassungsvoraussetzungen findet man in den Ausführungsbestimmungen der API.
Änderungen der IPO 2011 im Detail (Änderungen rot markiert):
IPO 2011 Teil BII Abzeichen
Abschnitt IPZV-Rittbegleiter
A Zulassungsvoraussetzungen
IPZV-Mitgliedschaft, IPZV-Freizeitreitabzeichen Bronze oder Reitabzeichen Bronze.
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 18 Jahre alt werden. Er muss an einem mindestens 5-tägigen Vorbereitungskurs oder an mindestens 40 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben. Er muss einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs erbringen, der nicht älter als 2 Jahre ist.
IPO 2011 Zeil BII Abzeichen
Abschnitt IPZV-Rittbegleiter
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B Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer C
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D Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus zwei API-Prüfern (Ausbilder, Trainer A, B oder C)