Neues Reitrecht in NRW - IPZV im Gespräch
Der nordrheinwestfälische Landtag bereitet ein neues Landesnaturschutzgesetz vor. Die erste Lesung des Gesetzes fand am 3. März statt. Der IPZV ist als Anschlussverband der deutschen reiterlichen Vereinigung in die Aktivitäten des westfälischen und des rheinischen Pferdeportverbandes in die entsprechenden Aktivitäten integriert. Eine eigene Stellungnahme wird vorbereitet.
Im aktuellen Gesetzentwurf wird das Reiten auf Fahrwegen (zweispurige Wege) im Wald grundsätzlich erlaubt. Auch das Verbot des Reitens auf Wanderwegen entfällt. Dieses sind einige positive Aspekte. Negativ ist, dass das Führen von Pferden dem Reiten gleichgesetzt wird und das das Reiten mit Hunden grunsätzlich verboten wird.
Den aktuellen Entwurf finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/11154&quelle=alle