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Pferdewirt gleich Trainer C

22.06.13
von IPZV e.V.

Der IPZV erkennt in Zukunft die staatliche Berufsausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen-Gangreiten im Rahmen der Lizenzierung von Amateurtrainer/-innen als IPZV-Trainer C an. 

Konkret heißt dies, dass Absolventinnen und Absolventen der Abschlussprüfung zum Pferdewirt Spezialreitweisen-Gangreiten, die IPZV-Mitglieder sind und ihre Prüfung auf Islandpferden abgelegt haben, bei Vorliegen der sonstigen in der IPO genannten Voraussetzungen die DOSB-Trainerlizenz als IPZV-Trainer C ohne zusätzliche Prüfung beantragen können. Eine entsprechende Änderung des Anhangs zu den Allgemeinen Bestimmungen der API hat das IPZV-Präsidium auf seiner letzten Zusammenkunft beschlossen und zum 01.07.2013 in Kraft gesetzt.

Für Pferdewirte Gangreiten entfallen außerdem als Zulassungsvoraussetzungen zum Trainer C der Sachkundenachweis Pferdehaltung, Trainereinführungs- und Trainer C-Lehrgang sowie der Nachweis des IPZV-Reitabzeichens Silber bzw. des IPZV-Freizeitreitabzeichens Gold.

Nach Ablegung der Zwischenprüfung erhalten Auszubildende zum Pferdewirt Spezialreitweisen-Gangreiten die Möglichkeit, direkt – ohne vorherige Ablegung des Basispasses und des Reitabzeichens Bronze – das IPZV-Reitabzeichen Silber zu erwerben. 

Dieses bzw. das IPZV-Freizeitreitabzeichen Gold sind für Pferdewirte Spezialreitweisen-Gangreiten nämlich Voraussetzung dafür, als IPZV-Trainer C nach dem Besuch eines API-Einführungslehrgangs API-Kurse geben zu können.

Dieser mit der FN - als der für die Vergabe von DOSB-Lizenzen an IPZV-Trainer  zuständigen Stelle - abgestimmte Beschluss macht deutlich, dass der IPZV hinter der Berufsausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen-Gangreiten steht und die jungen Menschen, die sich zu einer solchen Berufsausbildung entschließen und das Islandpferd zu ihrem Beruf machen wollen, unterstützen möchte. 

Die bisherige Regelung des Anhangs zu den Allgemeinen Bestimmungen der API, dass Pferdewirte Spezialreitweisen-Gangreiten, die erfolgreich die Trainer C-Prüfung abgelegt haben, ohne Besuch des Trainer B-Lehrgangs direkt an der Zentralen Trainerprüfung zum IPZV-Trainer B teilnehmen dürfen, entfällt in Zukunft. Im Sinne des Vertrauensschutzes gibt es hier aber eine Übergangsregelung: Pferdewirte Spezialreitweisen-Gangreiten, die ihre Prüfungen in den Jahren 2011 bis 2013 gemacht haben und auf regulärem Weg die Trainer C-Prüfung erfolgreich abgelegt haben, können sich ohne Besuch des Trainer B-Lehrgangs zur Zentralen Prüfung zum IPZV-Trainer B anmelden. Die erstmalige Teilnahme an der Zentralen Prüfung zum Trainer B muss bis zum Ende  des Jahres 2014 erfolgt sein. 

Einig sind sich FN und IPZV in der Einschätzung, dass die Problematik der Berufsausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen-Gangreiten zurzeit noch im Fehlen eines Qualitätsmanagements liegt. Hier haben FN und IPZV vereinbart, unter Einbeziehung der IGV noch einmal auf die in den Ländern zuständigen Stellen zuzugehen. Es ist wichtig, dass der Gedanke der Notwendigkeit eines Systems der Qualitätskontrolle und –sicherung in der Berufsausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen-Gangreiten noch einmal deutlich ins Bewusstsein gerückt wird.

Uli Döing
Ausbildungsressort 

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