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Änderungen im Sport 2020: Einzelritte, Eisenverlust, Ausrüstungskontrolle
04.03.20
Ende letzten Jahres wurden in den Fachausschüssen neue Regelungen für das Jahr 2020 verabschiedet. Alle Beschlüsse sind im Detail im Protokoll des Sportausschuss November 2019 nachzulesen, die wichtigsten Änderungen der nationalen Bestimmungen möchten wir hier kompakt zusammenfassen. Die Regelungen sind ab dem 01.04.2020 gültig.
Nationale Bestimmungen:
- § 11.1: 5 jährige sind in den schweren Prüfungen (T1, T2, T3, T4, V1, V2, F1, F2) nicht mehr zugelassen, Maßgeblich für das Alter ist der 1.Januar des Geburtsjahres.
- §11.5: Sonderreglungen Passwettbewerbe: PP1, P1, P2 und P3: Ein Pferd darf in jeder dieser Prüfungen nur in einer Altersklasse bei einem Turnier starten.
- Gebührenkatalog: Das Doppelte Nenngeld für Nicht-IPZV-Mitglieder wird vom IPZV e.V. einbehalten
- Sprecher: Sprecher von WR Turnieren müssen den Sportrichterkurs 1 zur Einführung in die IPO Regeln absolvieren. Die bisherigen erfahrenen Sprecher können auf Antrag bei der Sportleitung von der obigen Regel ausgenommen werden.
IPZV e.V.