Cyber-Wettbewerbe 2.0: Änderungen für die Saison 2021
Änderungen für die Saison 2021
Rund 400 Ritte wurden im vergangenen Jahr im neuen Cyberwettbewerbsmodus gefilmt und bewertet; Reiter qualifizierten sich und ihre Pferde für höhere Leistungsklassen, Meisterschaften oder interessierten sich einfach für das Feedback der Fachleute an der Notentafel.
Da ein baldiges Ende der Pandemie nicht absehbar ist (und sich die Lage aktuell durch die Herpes-Infektionen bei Pferden sogar noch einmal verschärft darstellt), hat sich der Sportausschuss nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen für eine Fortsetzung der Cyber-Wettbewerbe ausgesprochen und gleichzeitig einige Änderungen im Modus beschlossen:
Ausschreibung
Jede Prüfung wird nur einmal pro Ausschreibung angeboten, d.h. es findet keine Unterscheidung hinsichtlich Leistungs- oder Altersklassen statt. Ausgeschrieben werden können die Prüfungen T1, T2, V1, F1, T3, T4, V2, F2, T7, T8, V5, D3, D4 und TR1 sowie die Futurity-Wettbewerbe.
Prüfungsritt
In Fünfgangprüfungen sollten Beginn und Ende der langen Seite, an der Pass gezeigt wird, mit Pylonen o.ä. markiert sein.
Die Ausrüstungskontrolle in den Prüfungen T8, V5, D3, D4 und TR1 wird für die Reiter einfacher durchführbar gemacht:
- Filmen des Pferdekopfes, Öffnen des Reithalfters, Entfernen und Filmen des Gebissstücks.
- Filmen der Vorderbeine inkl. Hufunterseiten, Fesseln und Ballen.
- Wiegen des Schutzmaterials.
Künftig reicht ein Zeuge, der den regelkonformen Ablauf des Rittes und der Kontrolle bestätigt.
Die Prüfungen werden von drei Richtern (Ovalbahnprüfungen) bzw. zwei Richtern (VIP-Prüfungen) getrennt bewertet.
Technischer Ablauf
Das Zeitfenster für den Upload des Rittvideos wird auf 24 Stunden verlängert. Nach dem Hochladen erfolgt ein erster automatischer Check, ob das Video für die Richter abrufbar ist.
Nach spätestens 10 eingereichten Ritten für eine Prüfung startet die Bewertung. So wird die Wartezeit für die ersten Reiter, die für eine Prüfung ihre Videos einsenden, reduziert.
Die Bewertungszeit für die Richter wird auf vier Tage begrenzt. Fehlen danach noch Noten, benennt die Bundesgeschäftsstelle einen Ersatzrichter, der die offenen Bewertungen vornimmt.
Die Ergebnisse werden wie im letzten Jahr im Internet veröffentlicht, zusätzlich gehen den Reitern automatisch die Kommentare der Richter per E-Mail zu.
Los geht es direkt im März: Nennungen für den „Cyberwettbewerb März“ sind ab dieser Woche möglich, Ritte können ab dem Tag nach der Nennung eingereicht werden.
Viel Spaß und Erfolg!