Füllmaterial und Hufbeschlag
Bezüglich des Einsatzes von Ausrüstung, insbesondere Füllmaterialien und
Hufbeschlag, sind auf der FEIF Homepage nochmals deutliche
Erläuterungen veröffentlicht worden.
Wir möchten alle Reiter und Richter nochmals auf diese Erläuterungen
hinweisen und darum bitten, diese zur Kenntnis zu nehmen, da es
Erläuterungen zum derzeit gültigen Regelwerk sind.
Die neuesten Informationen sind die Erläuterungen zum Einsatz von Füllmaterialien, die unten im Text nachlesbar sind.
Hufe und Füllmaterialien
Mehr und mehr Reiter bringen zusätzliches Füllmaterial, das zum
Ausfüllen der Hufsohle genutzt wird, im hinteren Hufbereich (Hufballen
und Trachten), mit der Angabe den Huf besser schützen zu wollen, an.
Wie auch immer ist Füllmaterial nur in der Hufsohle erlaubt (FIPO
2.3.7), im Grunde nur in dem Bereich zwischen Hufsohle und Platte.
Wenn Schutzmaterialien eingesetzt werden, dann ist das grundsätzliche
Verständnis der FIPO dahingehend, das die Schutzmaterialien abgenommen
werden können, um das Gewicht dieser Materialien zu ermitteln. Dies ist
nicht möglich bei Materialien, die mit dem Huf verklebt worden sind,
dies bringt zusätzliches und unkontrollierbares Gewicht an den Huf.
IPZV Ressorts Sport und Richten