Hinweis zu den Impfbestimmungen
Der IPZV e.V. richtet sich nach den gültigen Impfbestimmungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gemäß der LPO 2018 (Vgl. LPO § 66.1.7 und die entsprechende Durchführungsbestimmung)
12.1 Impfschutzbestimmungen
Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind wie folgt durchzuführen und im Pferdepass zu dokumentieren:
12.1.1 Grundimmunisierung:
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen müssen im Abstand von 28 bis höchstens 70 Tagen erfolgt sein bzw. erfolgen. Die dritte Impfung muss im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tagen) nach der zweiten Impfung erfolgt sein bzw. erfolgen.
12.1.2 Wiederholungsimpfungen
müssen im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tagen) erfolgt sein bzw. erfolgen.
12.1.3 Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist möglich, wenn:
- bei Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangen sind.
-[nbsp] bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind
12.1.4 Bei fehlender Information über die Grundimmunisierung im Pferdepass kann ein Turnierstart dennoch erfolgen,
wenn das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.
12.1.5 Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesviren und Tetanus dringend empfohlen