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IPZV stellt klar: Abgaben-Regelung im Turniersport ab 2019

09.05.19
von IPZV e.V.

Wenn’s um Geld geht, werden alle immer ganz hellhörig. So auch aktuell in der Diskussion um Finanzen, Verträge und Kompetenzen im IPZV-Dachverband. Betrachten wir an dieser Stelle aber nicht die allgemeinen politischen Konstellationen und Komplikationen, sondern ganz praktisch das, was den einzelnen Reiter direkt angeht.

Bei jedem Turnierstart wird eine sog. „Sportabgabe“ fällig. Ob man sich damit schonmal aktiv beschäftigt hat oder nicht: Abgaben werden ganz grundsätzlich deswegen erhoben, weil das Gesamtsystem nun einmal eine Menge Geld kostet. Neben der Sport-bezogenen Arbeit der Verbands-Geschäftsstelle kommen bei Turnieren z.B. Richter zum Einsatz, die vom IPZV ausgebildet wurden, und es werden Regelwerke und Materialien genutzt, die vom IPZV definiert und zur Verfügung gestellt werden. Schon immer herrschte obendrein bei der Verteilung von Lasten in unserem Verband der Grundsatz, dass man themenbezogen am besten immer nur genau diejenige Gruppe belasten mag, die auch eine bestimmte mit diesen Gebühren verknüpfte Leistung in Anspruch nimmt.

Das heutige hochmoderne Nennsystem inklusive Zentralregister und Ergebnisdienst per Live- Abbildung von IceTest kommt folglich den Reitern zugute, die es nutzen. Eine Alternative wäre die Verteilung der für den Betrieb dieser Plattformen erforderlichen Kosten auf den allgemeinen Verbands-Etat. Damit würden dann aber auch genau die Mitglieder höhere Beiträge zu schultern haben, die gar nicht am Turniersport partizipieren. Dass die Sport-Gebühren im Sport-Bereich bleiben, ist also nur fair.

Zur Historie: Schon seit Jahren gibt es eine entsprechende Abgabe, die ein Turnier-Veranstalter pro (Online-) Nennung an den IPZV zu zahlen hat (2 Euro). Schon seit „Urzeiten“ existiert zudem eine sog. Sportfonds-Abgabe - so der frühere Begriff - in der Größenordnung von 2 Euro pro Start. Aus dieser Abgabe wurden ursprünglich solche Kosten getragen wie z.B. eine besondere Fahrtkosten- Übernahme der beiden Richter eines Turniers mit dem weitesten Anreise-Weg oder auch Sport- bezogene Fortbildungs-Maßnahmen. Die überschüssigen Gelder aus dem Sportfonds flossen nach Saisonende stets in den allgemeinen Haushalt des Dachverbandes.

Rechnet man alles das nun zusammen und geht man davon aus (selbstverständlich basierend auf entsprechenden Statistiken), dass die Reiter in Deutschland pro Turnier an durchschnittlich rund gut zwei Prüfungen teilnehmen, so entstand in der Vergangenheit eine kumulierte Abgabe in Höhe von 7 Euro - manchmal etwas mehr, manchmal etwas weniger je nach tatsächlicher Zahl und dem Typ der der Prüfungen. Eingezogen wurde sie seitens des Verbandes vom Veranstalter, wie genau dieser solche Gelder auf die Reiter umlegte (über eine anteilige Verwendung von Prüfungsgebühren, Helferfonds, Programmheft, Kurtaxe o.ä.), war nicht explizit aufgeschlüsselt. Neu ist fortan lediglich der Posten von 2 Euro pro Startnummer (und damit nur einmalig pro Reiter-Pferd-Kombination, egal in wie vielen Prüfungen sie starten) als IceTest-Abgabe. Das ist also eine Nutzungsgebühr für den beliebten Datenservice, der Sportreitern die Möglichkeit bietet, mit Zeitplan-Infos versehene und stets aktualisierte und damit verbindlich geltende Starterlisten und Live-Resultate bequem per Computer oder Mobilgerät abzurufen.

2018 hat nun der Sportausschuss des IPZV auf Vorschlag des Präsidiums dafür votiert, alle diese Gebühren in einer „All-inclusive-Sportabgabe“ zusammenzufassen. Das hat einen großen praktischen Vorteil, weil sämtliche Zahlen damit vollständig saldiert unmittelbar nach Nennschluss bzw. Turnierende vorliegen. Ganz transparent lässt sich damit berechnen: Anzahl der Starter x Sportabgabe = Forderung des Verbandes. Alle kleinschrittigen und fehleranfälligen Zwischenrechnungen sollten damit abgeschafft und das gesamte Prozedere deutlich vereinfacht werden, um nicht zuletzt auch den Aufwand für das anschließende Handling in der Geschäftsstelle zu reduzieren.

Das alles zusammen plus gewissem Sicherheits-Puffer in geringer Höhe (aufgrund der Mischkalkulation unterschiedlicher Detail-Gebühren in den verschiedenen Prüfungsklassen, außerdem anhand des erheblichen Aufwandes z.B. für den Lastschrift-Einzug bei Nennung und die manuelle Rückzahlung bei Nicht-Teilnahme, ...) hat bei der Festlegung der Höhe dieser Komplett- Abgabe eine Summe in Höhe von 10 Euro ergeben. Ja, das ist etwas mehr als die Summe der bisherigen Einzelteile, gleichzeitig kann diese Summe damit aber auch für mehrere Jahre garantiert werden, und man muss nicht gleich in der kommenden Saison schon wieder über eine nächste "Gebühren-Anpassung“ diskutieren.

So weit, so gut. Dieses Modell einer „10-Euro-Flatrate“ hat im vergangenen Jahr bereits alle zuständigen Gremien passiert: vom Sportausschuss beschlossen, von Präsidium und Länderrat zugestimmt, ebenso von der Veranstaltertagung. Was nun zu Saisonbeginn 2019 aber zu Verständnis- Schwierigkeiten führt, sind so manche Ausschreibungen, die z.B. 10 Euro mehr Paddockgebühr veranschlagen als 12 Monate zuvor (wofür in manchen Fällen gewiss auch deutlich gestiegene Heupreise mitverantwortlich sind).

Keineswegs soll es sich nach Vorgabe des Verbandes aber um „10 Euro zusätzlich“ handeln, die den Reitern aufgebürdet werden, sondern rund 7 Euro waren ja auch bisher schon abzuführen (s.o.) und stets in den Nenngeldern inkludiert. Es geht also inkl. IceTest- und Puffer-Betrag lediglich um ca. 3 Euro mehr.

Gerade bei ähnlichen Turnieren an Ort und Stelle wie im Vorjahr sind daher nun die Landessportwarte und auch die Bundessportleitung im Interesse ihrer Reiter und damit der IPZV- Mitglieder derzeit engagiert dabei, die Gebühren der Ausrichter im Vergleich 2018 : 2019 auf eventuell zu intensive Aufschläge hin unter die Lupe zu nehmen.

Als Konzession gegenüber den Veranstaltern will der Verband jedoch zulassen, dass die 10-Euro- Abgabe separat ausgewiesen werden darf. Das bringt den Gastgebern einen leichten steuerlichen Vorteil, ohne dass es für die Turnier-Teilnehmer einen Unterschied macht. Zugleich dürfen die zusätzlichen 10 Euro aber ausdrücklich nur dann veranschlagt und gesondert ausgewiesen werden, wenn der Gastgeber belegen kann, dass er einen Betrag in Höhe der bisher abgeführten ca. 7 Euro (z.B. durch Abschaffung Helferfonds und reduzierten Preis für's Programmheft) von seinen weiteren Kosten zu Gunsten der Teilnehmer abgezogen hat.

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