WM Qualifikationsmodus 2017
Auswahl für die Weltmeisterschaften für Islandpferde 2017
Durchführungsbestimmung gemäß IPO 2017 § 20
1. Die Qualifikation für die WM-Equipe findet auf zwei Turnieren statt, diese sind ein WM-Qualifikationsturnier und die DIM 2017. Die Termine werden im IPZV-Terminplan bekannt gegeben.
Zusätzlich gibt es 3 WM-Sichtungsturniere, auf denen Reiter ihre Pferde zeigen können.
2. Die WM-Equipe (Erwachsene und Junge Reiter) schöpft zahlenmäßig die Möglichkeiten des FEIF-Reglements aus.
3. Erreicht ein Reiter mit mehreren Pferden das A-Finale auf einem der unter Punkt 1 genannten Turniere, so kann er mit dem Pferd, das er vom A-Finale zurückzieht, außer Konkurrenz im B-Finale starten, sofern ein B-Finale durchgeführt wird.
4. Die Vergabe der Plätze in der WM-Equipe (Erwachsene und Junge Reiter) ist wie folgt geregelt:
a) Titelverteidiger werden automatisch für die WM nominiert, sofern sie ein Startrecht als Titelverteidiger haben und die Untersuchung gemäß Ziffer 9 erfolgreich absolviert haben.
b) Neun Erwachsene Reiter werden vom WM-Equipechef Sport in die WM-Equipe,
6 Junge Reiter werden vom Bundestrainer Junger Reiter in die Equipe berufen.
5. Die Berufung der WM-Equipe erfolgt auf der DIM 2017 nach dem letzten Wettbewerb.
Die Berufung der Erwachsenen Reiter wird durch den WM-Equipechef Sport vorgeschlagen und begründet, die Berufung der Jungen Reiter wird durch den Bundestrainer Junger Reiter vorgeschlagen und begründet.
Die Nominierung erfolgt in Abstimmung mit dem Bundestrainer, dem Sportleiter des IPZV, dem Jugendleiter des IPZV sowie einem Mitglied des Vorstands.
6. Auf der WM 2017 wird die Mannschaft von
a) dem WM-Equipechef Sport,
b) dem Bundestrainer Junger Reiter,
c) dem Teammanager und
d) den zu berufenden Trainern betreut.
Weitere Personen können vom WM-Equipechef Sport mit Zustimmung des Sportleiters und des Jugendleiters des IPZV zum Betreuerstab der Mannschaft hinzugezogen werden.
7. Sollte ein Reiter mit mehreren Pferden in die Mannschaft berufen worden sein, entscheiden der WM-Equipechef Sport und der Bundestrainer Junger Reiter zusammen und in Rücksprache mit dem Reiter darüber, welches Pferd des Reiters ggf. startet.
8. Ein amtierender Weltmeister der Erwachsenen kann ausschließlich als Titelverteidiger im Sinne der FIPO starten. Er ist vollwertiges Equipemitglied.
9. Während der DIM 2017 wird durch den Verbandstierarzt eine Verfassungsuntersuchung der für eine Nominierung in Frage kommenden Pferde durchgeführt. Die Untersuchung ist obligatorisch. Kann ein Pferd an der Untersuchung nicht teilnehmen, so ist die Untersuchung vor Nominierung durch den Verbandstierarzt im Beisein des WM-Equipechefs (bei Erwachsenen) bzw. des Bundestrainers Junger Reiter (bei Jungen Reitern) auf Kosten des Reiters durchzuführen.
10. Für die Nominierung in die deutsche Equipe ist die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mitgliedschaft im IPZV, die Mitgliedschaft in einem Kader des IPZV und die Startberechtigung für Deutschland gem. den Vorschriften der FEIF (Sport Nationality) erforderlich.
11. Der WM-Equipechef-Sport entscheidet über die Startberechtigung der Equipe-Mitglieder auf der WM bei endgültiger Nennung (Final entry). Er entscheidet gemäß Trainingszustand, Bahnverhältnissen, Konkurrenzsituation, potentiellen Chancen etc.
12. Die Nominierten sind von einem Mitglied des Vorstands zu bestätigen.
13. In der Woche vor der WM findet ein Trainingslager statt. Die Teilnahme daran ist für alle Equipemitglieder (auch Titelverteidiger und Junge Reiter) in Absprache mit dem WM-Equipechef Sport obligatorisch. Bei Nichtteilnahme kann die Nominierung aufgehoben werden.
14. Fällt eine Pferd-Reiter-Kombination vor dem endgültigen Nennschluss für die WM aus, so entscheidet unbeachtlich des Grundes für den Ausfall das folgende Gremium über die Nominierung einer Ersatzkombination:
a) der WM Equipechef Sport,
b) der Bundestrainer Junge Reiter
c) der Sportleiter des IPZV
d) der Jugendleiter des IPZV
Die Bestätigung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstands.
15. Eine Nominierung kann durch den WM-Equipechef Sport nach Zustimmung des gesamten Vorstands jederzeit aufgehoben werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Nominierung besteht nicht.
16. Mit dem Erfüllen der Nominierungskriterien ist kein Rechtsanspruch auf eine Nominierung verbunden.