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Information der Ressortleitung / Anerkennung von nationalen Sportrichterlizenzen aus anderen Feif-Mitgliedsstaaten in Deutschland
23.03.17
Nationale Richtlizenz, Richterkurse
Die Ressortleitung informiert über einen Beschluss des Richtausschusses vom Herbst 2016 bezüglich Anerkennung nationalen Sportrichterlizenzen aus anderen Feif-Mitgliedsstaaten in Deutschland:
1) Inhaber/-innen von nationalen Sportrichterlizenzen aus anderen FEIF-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland wie IPZV-Sportrichter C behandelt.
2) Allerdings dürfen diese Richter/-innen nationale Prüfungen der IPO erst dann richten, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie die IPZV-Richterlehrgänge C „Grundlagen Dressur“ und „Sonstige Prüfungen“ (je 2 Tage) erfolgreich mit der schriftlichen Prüfung abgeschlossen haben.
Marion Heib