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Neues auf dem Richtressort

05.07.19
von Swantje Renken

Liebe IPZV-Richterkollegen,

 

bitte entschuldigt,dass erst jetzt ein Newsletter versandt wird. Es hat sich in den vergangenen Monaten viel ereignet und ich hoffe, dass ihr die Verzögerung versteht.

 

Nachstehende Punkte wurden am 28. 05. 2019 in der Ausschusssitzung intensiv besprochen.

 

  • Auf der Homepage soll ein Aufruf gestartet werden um zu erfahren ob es Interessenten für einen Ringsteward-Kurs gibt. Die Geschäftsstelle wurde darüber informiert und wird zeitnah eine Veröffentlichung diesbezüglich veranlassen.

 

  • Wir werden in den nächsten Monaten nochmals des Thema "Versicherungsschutz der Richter" eingehend bearbeiten und durch die Geschäftsstelle und den Versicherer erörtern und nach Klärung allen Richtern zukommen lassen.

 

  • TIH-Rittigkeitsprüfung: Bei Übertragung dieser Prüfung in das Rulebook der FEIF sind Unstimmigkeiten entstanden. Aus diesem Grund hat der IPZV sich in Absprache mit der FEIF Sportleitung dazu entschlossen die internationale Regelung im Jahr 2019 auszusetzen und weiterhin die für Ausführung und Umsetzung und den Leitgedanken aus dem Jahr 2018 national verwenden. Alle beteiligten Ressorts waren damit einverstanden und werden zur nächsten FEIF-Sitzung ihre Einwände einbringen.

 

  • TIH Level 1 : Sitzform im Trab bzw. Vorgehen bei der Notengebung:  Die Aufgabe kann wahlweise im Trab oder Tölt geritten werden. Aussitzen und Leichttraben ist möglich. Leichttraben muss auf dem richtigen Fuss erfolgen. Korrektes Umsitzen ist ebenfalls verlangt. Nach intensiver Diskussion ist man zu folgendem einstimmigen Entschluss gekommen: Trabt der Reiter auf dem falschen Fuß wird für diesen Aufgabenteil (bzw. Sequenz) eine Maximalnote von 3 gegeben. Bei Sitz und Einwirkung ist je nach Häufigkeit des Trabens auf dem falschen Fuß eine Maximalnote von 4,5 möglich.

 

  • Disqualifikation wegen zu weit zurück satteln:   Der Richtausschuss bestätigt dies als richtige Entscheidung. Alle Reiter sollten auf korrekte Positionierung des Sattels aufmerksam gemacht werden. Möglich ist Ermahnung, Verwarnung oder auch Disqualifikation je nach Schwere des Verstoßes im Sinne von WELFARE z. B. der Atmungsbeinträchtigung des Pferdes. Der Hauptaugenmerk muss hier auf den Schwerpunkt des Sattels, die Lages des Sattelgurtes und das Ende der Brustwirbelsäule gelegt werden. Der Ausschuss spricht sich für eine Fortbildung zum Thema "Sattelung und Zäumung" aus um hier die Richterqualifikation zu verbessern.

 

  • Ausrüstungskontrollen : Die Ausrüstungskontrolle ist zwingend gemäß der Vorgabe der Ausrüstungskontrolle in den Leitgedanken durchzuführen! Das Tragen von Einmalhandschuhen ist vorgeschrieben und diese müssen nach jeder Kontrolle gewechselt werden! Die Ressortleitung empfiehlt einen Zeugen dabei zu haben, z. B. Richterschreiber, Richterpraktikant usw

 

  • Abreiteplatz: Die Ressortleitung appeliert, nach einigen eingegangen Informationen, alle Richter auch das Abreiten der Pferde hinsichtlich WELFARE im Auge zu haben. Die betroffenen Reiter sollen immer angesprochen werden und ein Verstoß ist auf jeden Fall zu ahnden. Der Chefrichter oder ein Richterkollege können selbstverständlich hinzugezogen werden.

 

  • S2.3.2Finals and preliminary rounds with more than one horse on the trackThe horses must enter the oval track at the speaker’s command on the rein on which the first section is begun (seeS2.4). The riders spread themselves evenly around the oval track. The beginning and the end of each section is directed by the speaker.During the intervals when the marks are being shown, the horses may only be ridden at walk. In order to spread out, the riders can circle at the request of the speaker, under supervision of the chief judge.Exit via the oval track .        

 

  • Das Ziel dieser Regel war ja nicht Reiter zu disqualifizieren.

Ziel ist es, zu verhindern , dass unnötige Disqualifikationen ausgesprochen werden. Wobei ein Regelverstoß ja auch nicht zwingend eine Disqualifikation zur Folge haben muss. Ich denke man sollte hier die geeignete Maßnahme vornehmen(--> Angemessenheit der Ordungsmaßnahme). Hier könnten wir wie folgt Vorgaben machen:

--> Hinweis --> Verwarnung --> Disqulifikation

Deshalb sollte in der Praxis wie folgt vorgegangen werden: wenn ein Reiter beim zeigen der Noten oder in den Pausen (z.B. in T1) Volten reitet:

Hier eine möglich Auslegung des Paragraphen:

Frage 1: War das Reiten von Volten sinnvoll aus Sicht der Richter (Sprecher hätte das Verteilen ermöglichen sollen)?

Ja:

--> Der Sprecher erlaubt das Reiten von Volten, sollte es in dem Moment sinnvoll erscheinen. Wir wollen ja mündige Reiter haben und bekommen. Deshalb darf fachlich korrektes sinnvolles Verhalten nicht bestraft werden.

Nein:

Frage 2: Wollte/hat sich der Reiter einen Vorteil verschaffen?

Ja

--> Der Sprecher weist den Reiter darauf hin, dass er bitte keine Volten mehr reitet, sondern Schritt reitet und nimmt ihm wenn möglich den Vorteil (z.B. Volte direkt vor der Ecke vor Galopp--> warten mit dem Beginn des Aufgabenteils bis der Reiter die Ecke durchritten hat) ggf. Verwarnung durch die Richter, die Verwarnung sollte erst bei wiederholten Vorkommen des Sachverhalts oder bei Vorsatz ausgesprochen werden. --> Weiterhin keine Reaktion des Reiters: Disqualifikation

 

Nein--> Der Sprecher weist den Reiter darauf hin, dass er bitte keine Volten mehr reitet, sondern Schritt reitet und nimmt ihm wenn möglich den Vorteil.

Sollte es erneut vorkommen ist  von Vorsatz auszugehen.

Ausnahme: Sollte der Reiter die Volte nutzen um das Pferd zu bremsen (z.B. sehr heißes Pferd), so sollte die Richter mit Fingerspitzengefühl vorgehen. (Lieber Volte als Unfall! Pferdewohl  vor Regel). In diesem Fall sollte der Chefrichter entscheiden und ggf. dem Reiter expliziet das Reiten einer Volte erlauben. (besonders bei unerfahrenen Reitern, bzw. den Reiter aus der Bahn "schicken"!)

 

 

 

Ich bitte alle Richter immer im Sinne von  Welfare und Menschlichkeit zu handeln. Die Regeln müssen eingehalten werden doch die Umsetzung muss  kommunikativ und eventuelle Sanktionen müssen angemessen erfolgen.

 

  • Auch bei allen anderen Kontrollen oder Entscheidungen bitte ich euch lt. Regelwerk vorzugehen aber auch die Art und Weise des Umgangs mit den Reitern immer nett und menschlich zu gestalten. Nicht nur ein Richter hat Stress sondern auch alle anderen Beteiligten einer Sportveranstaltung haben Stress. Bei nicht expliziert geklärten Punkten rate ich zu einer pro gestalteten Entscheidung mit darauf folgender Klärung in den Ausschüssen.

Ich wünsche euch weiterhin ein gutes Händchen bei der Notenvergabe und ein harmonisches Richten.

 

Eure

Marion Heib

Ressortleitung RICHTEN  

 

 

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