Richterausbildung
Anwärter, die sich seit 2006 in der Richterausbildung befinden und Teilprüfungen auf B-Niveau bestanden haben werden wie folgt behandelt:
1.
Die nicht bestandenen Teile können bis spätestens 2012 auf B-Niveau wiederholt werden. (bzw. Dressur auf A Niveau ergänzen. Prüfungswahl auf C oder B-Niveau möglich)
2.
Alle Richteranwärter, die 2 der 3 in der bisherigen Ausbildung angebotenen Kurse absolviert haben und die Scheine als bestanden vorweisen
können gelten als in der Ausbildung befindlich.
3.
Die unter 1 und zwei beschriebenen Anwärter benötigen KEIN goldenes Reitabzeichen.
4.
Die Richter, die 2009 die Richterprüfung bestehen bzw. bestanden haben erhalten wie gehabt die C-Lizenz. Sie können die B-Lizenz wie beschrieben durch Richteinsätze bzw. Praktika (6 in zwei Jahren) erhalten. Zum Erhalt
der A - Lizenz muss ab 2010 eine Prüfung abgelegt werden.