Aufnahme der Herpes-Impfpflicht in die IPO
In der gemeinsamen Sitzung von Präsidium und Länderrat unseres IPZV stimmten beide Gremien mehrheitlich für die Herpes-Impfpflicht ab dem 1. Januar 2023. Das laufende Jahr 2022 soll Übergangsjahr sein, die IPO wird angepasst. Eine weitere Beratung hierzu findet auf der Herbstsitzung des Gremiums im November 2022 statt.
Durch die verpflichtende Einführung der Impfung in der IPO wird eine größere Impfdichte sichergestellt. Da auf Turnieren und anderen Veranstaltungen viele Pferde aus unterschiedlichen Beständen aufeinandertreffen, gilt es, diese Pferdegruppe besonders gut durch eine Impfung zu schützen und das Krankheitsübertragungsrisiko zu senken. Das übergeordnete Ziel der Impfpflicht ist es, durch eine konsequente Impfung möglichst zu einer Reduktion der Menge von zirkulierenden Herpesviren beizutragen, somit Infektionsketten zu unterbrechen und Erkrankungszahlen zu reduzieren. Die Impfpflicht soll einen wichtigen Beitrag zur Infektionsprophylaxe leisten.
Für Pferde, die am Turniersport oder an anderen Veranstaltungen teilnehmen, schreibt der IPZV ab dem 01.01.2023 die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Dabei richtet sich das vorgegebene Impfschema für die Grundimmunisierung danach, ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung der gleiche Impfstoff zu verwenden ist. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind also entweder mit einem Lebend- oder mit einem Inaktivatimpfstoff durchzuführen. Nach den ersten beiden Impfungen, also ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich.
Quelle: Magazin der Persönlichen Mitglieder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage beträgt, müssen vor einem Turnierstart oder dem Beginn einer Veranstaltung neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.
Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.
Weitere Informationen zur Impfung von Pferden hat die FN auf Ihrer Webseite zusammengestellt:
Quelle: https://www.pferd-aktuell.de