Ausbildung von Islandpferden: Stellungnahme des IPZV e.V.
Vielfach diskutiert in letzter Zeit wurde die Frage, wann ein Pferd angeritten werden kann bzw. mit der Ausbildung begonnen werden darf. Der Islandpferde-Reiter- und Züchterverband Deutschland (IPZV) e.V. bezieht dazu in seinen Regularien klar Stellung und bekräftigt hiermit nochmals den 2007 gefassten Beschluss zum Ausbildungsalter von Islandpferden.
Die FIPO 2011 (Islandpferdeprüfungsordnung für Sportturniere) besagt eindeutig (Absatz 2.1), dass zu Sportturnieren nur Islandpferde teilnahmeberechtigt sind, die 5-jährig oder älter sind. „Zur Teilnahme an Weltmeisterschaften und internationalen Turnieren müssen die Pferde mindestens 6-jährig sein." Weiterhin ist laut FIPO „für die Altersbestimmung eines Pferdes […] der 1. Januar des Geburtsjahres maßgebend.“ Auch die Zahl der Starts pro Prüfung ist eindeutig geregelt: „Wenn ein Pferd 5 Jahre alt ist, dann darf es 2x pro Tag starten, jedoch bei keinen Rennen oder Geländeprüfungen (Passprüfung und SpeedPass sind erlaubt.) Wenn ein Pferd 6 Jahre alt ist, dann darf es 3x pro Tag starten.“
Die „Allgemeinen Bestimmungen: Nationale Bestimmungen“ der IPO 2011 (Islandpferdeprüfungsordnung) bestätigen dies nochmals und weiten die Teilnahmeberechtigungen auf weitere Prüfungen aus. In „§11 Zugelassene Pferde und Startbeschränkungen", Abschnitt 11.1, ist nachzulesen: „Bei allen Islandpferdeprüfungen sind nur fünfjährige und ältere Islandpferde zugelassen.“
Im Zuchtbereich wendet der IPZV e.V. seit 2007 die Regularien der Föderation Europäischer Islandpferde Freunde, kurz FEIF, an. Deren Zuchtprüfungsordnung FIZO sieht vor, dass gerittene Materialprüfungen bereits ab einem Alter von 4 Jahren stattfinden können. Bereits im Februar 2007 beschloss der IPZV allerdings, „dass in Deutschland vorläufig keine 4-jährigen Zuchtpferde unter dem Sattel vorgestellt werden". Im Jahr 2008 distanzierte sich der Verband nochmals ausdrücklich von gerittenen Pferden unter 4 Jahren: „Es ist nicht im Sinne des IPZV, dass Islandpferde jünger als vier Jahre geritten werden und damit auch noch verkaufstechnisch geworben wird. Wir appellieren an die Vernunft der Verkäufer, mehr noch an die der Bereiter und Trainer, unsere Islandpferde weiterhin mit Sorgfalt anzureiten und dem Pferd ausreichend Zeit zur Entwicklung zu geben."
Die einzige Ausnahme von diesem Beschluss ist in der Prüfungsordnung von IPZV-Jungpferdebereitern zu finden. Deren nicht gerittene Pferde sollen bei Beginn der Ausbildung „mindestens vier Jahre und höchstens sechs Jahre“ sein, gerechnet nach dem Geburtsdatum des Pferdes. Die Aufnahme der vierjährigen Pferde darf zudem frühestens ab dem 1.9. eines Jahres erfolgen. Nach Aufnahmetermin dürfen die Pferde maximal drei Monate eingeritten und ausgebildet werden, bevor sie bei der Prüfung vorgestellt werden. Der Ausbildungsbeginn liegt damit bei mindestens 4,5 Jahren.
Weitere Altersbeschränkungen bei der Ausbildung von Pferden sind weder in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten" des Verbraucherministeriums, noch in dem in Deutschland gültigen Tierschutzgesetz festgelegt.
Der IPZV e.V. steht deshalb ausdrücklich weiterhin zu seinem 2007 gefassten Beschluss und spricht sich deutlich dafür aus, dass Islandpferde (mit Ausnahme in der Jungpferdebereiterprüfung) nicht vor dem 5. Lebensjahr geritten vorgestellt werden dürfen. Auch mit der Ausbildung der Gangarten sollte erst in einem Alter von mindestens 4,5 Jahren begonnen werden.
Darüber hinaus setzt sich der IPZV e.V für eine verantwortungsbewusste Ausbildung des Islandpferdes bis zur Vorstellung der gerittenen Pferde ein. Er schließt sich dabei den „ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ an, die bereits 1995 von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verabschiedet und seitdem vom IPZV als Anschlussverband der FN übernommen wurden.
Die für eine artgerechte, angemessene und positive Grundausbildung des Pferdes notwendige Ausbildung der damit anvertrauten Ausbilder, Trainer und Reiter ist dem Verband ein wichtiges Anliegen. Für die physische und psychische Gesunderhaltung des Islandpferdes und dessen verantwortungsbewusste Ausbildung achtet der IPZV e.V. deshalb auf die Einhaltung der bestehenden staatlichen Gesetze und Empfehlungen sowie der Regelwerke von FEIF, FEI, FN und IPZV. Letztere sehen eindeutig vor, dass nur fünfjährige und ältere Islandpferde geritten vorgestellt werden dürfen.