Der IPZV und die Hochschule in Holar
Viel Aufregung gab es in der vergangenen Woche um und über einen Artikel im Eidfaxi, einem isländischen Magazin, privat herausgegeben für unsere Szene. In großen Buchstaben wurde in der Überschrift zu einem Bericht die Frage gestellt, ob das Bachelorstudium an der Universität Holar in Deutschland nichts wert sei. Da liegt schon das erste Missverständnis, denn der IPZV ist nicht Deutschland und um die Anerkennung des Studiums ging es nicht. Natürlich erkennt der IPZV e. V. die Hochschule in Holar als einen wichtigen und wertvollen Baustein in der Entwicklung für Zucht und Sport in der Islandpferdeszene an. Das Studium dort ist eine hervorragende Qualifikation für Tätigkeiten rund um das Islandpferd. Im geschilderten Fall ging es aber darum, ob zwei deutsche Absolventinnen dieser Hochschule die in Deutschland geforderten Voraussetzungen erfüllen, um vom IPZV für einen Lehrgang zum internationalen Zuchtrichter bei der FEIF angemeldet zu werden. Dies taten sie nicht, ich erspare mir an dieser Stelle diese Bedingungen aufzuzählen, im Artikel sind sie hinlänglich beschrieben und auch leicht herabgewürdigt. Speziell das sehr klein abgedruckte Diagramm unserer Ausbildungswege soll wahrscheinlich zeigen, dass unser System verwirrend ist. Beide Bewerberinnen konnten übrigens auch nicht von Island gemeldet werden, obwohl sie in dem Land leben und arbeiten. Dort ist die Voraussetzung für die Anmeldung die isländische Staatsbürgerschaft.
Dass sie zwischenzeitlich von der IPZV Zuchtleitung gemeldet waren, beruhte auf einem Missverständnis, genau wie die Annahme, dass die FEIF für diesen sicher nicht oft vorkommenden Fall eine Ausnahmeregelung treffen könnte. Tatsache ist, die beiden jungen Damen dürfen an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Dass sie darüber nicht glücklich sind, kann man in besagtem Artikel lesen, denn der wurde von einer der beiden Betroffenen geschrieben. Normalerweise nennt man so etwas einen Leserbrief, hier war es ein dicker Aufmacher.
Es ist ärgerlich und bedauerlich für die Bewerberinnen, aber alle Seiten haben korrekt gehandelt. Man muss sich keine Regeln geben, wenn man bei erster Gelegenheit davon abweicht. Gleichwohl werde ich dieses Problem an geeigneter Stelle bei der FEIF zur Sprache bringen, denn die Regeln für diesen Fall sind in beiden Ländern von diesen Bewerberinnen nur schwer bis nicht zu erfüllen, vielleicht gibt es eine bilaterale Lösung für einen anderen Weg ans Ziel.
Peter Nagel, komm. Präsident des IPZV e.V.