Der neue Pferdepass kommt
Warendorf (fn-press). Seit 1. November gibt es bundesweit einen neuen Pferdepass. Betroffen davon sind jedoch nur Pferde und Ponys, die noch keinen oder keinen gültigen Pass besitzen.
Der Pferdepass ist seit Beginn des Jahrtausends von der Europäischen Union ausnahmslos für alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel…) vorgeschrieben. Ziel war und ist eine eindeutige Identifikation der Pferde und Ponys, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Pferd in der EU auch Lebensmittellieferant ist. Jüngere Untersuchungen in den Mitgliedsstaaten haben jedoch ergeben, dass der als Identifikationsdokument gedachte Pass Gegenstand erheblichen Betrugs ist, man denke nur an den Pferdefleischskandal 2013. Die neuen Pässe sollen nun eine erhöhte Fälschungssicherheit bieten.
Geändert hat sich insbesondere die Reihenfolge der einzelnen Abschnitte. Künftig sind die vorderen Seiten bis einschließlich Abschnitt V (Abstammungsnachweis) mit einer Seriennummer (Unique Equine Life Number) gekennzeichnet, weiterhin sind einige wesentliche, zur Identifikation des Pferdes/Ponys wichtige Seiten (Abschnitt I) durch die Nutzung von Sicherheitspapier vor Fälschung gesichert. In einigen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, ist statt der Nutzung des Sicherheitspapiers eine Laminierung von Abschnitt I, Teil A verpflichtend.
Ausgestellt werden die neuen Pferdepässe wie bisher auch von den jeweils zuständigen Pass ausgebenden Stellen wie zum Beispiel den anerkannten Pferdezuchtverbänden oder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Aufgrund der verteuerten Herstellung erhöhen sich die Kosten bei der FN um 5 Euro pro Pass (Freizeitsportpferde, Turnierpferde bei der FN).
Ebenfalls teurer wird der Eigentums- oder Besitzwechsel bei der FN, da mit der neuen EU-Equidenpass-Verordnung auch ein entsprechender Eintrag in die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) vorgenommen werden muss. Ein Eigentums- oder Besitzwechsel ist, ebenso wie die Registrierung jeglicher Änderungen der Identifizierungsdetails ausnahmslos binnen 30 Tagen durch eine Pass ausgebende Stelle vorzunehmen (z.B. FN oder zuständiger Zuchtverband).
Die gute Nachricht: Für Pferde, die bereits einen korrekt ausgefüllten Pass besitzen, ändert sich nichts. „Pferdehalter und -besitzer sollten sich allerdings vergewissern, dass im vorhandenen Pass ein Arzneimittelanhang vorliegt und dort die Entscheidung, Schlachttier oder Nicht-Schlachttier, durch die Unterschrift des Eigentümers/Halters und des Tierarztes dokumentiert wurde“, empfiehlt Henrike Lagershausen, Leiterin der FN-Abteilung Veterinärmedizin. Hb