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Equines Herpesvirus: Informationen zu Impfung und möglicher Impfpflicht

08.03.21
von IPZV e.V.
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Einführung einer Melde- oder Anzeigepflicht obliegt Behörden

(fn-press | 08.03.2021)

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Equinen Herpesvirus (EHV-1) in Valencia kommen in der öffentlichen Diskussion immer wieder Fragen auf nach einer möglichen Impfpflicht sowie dazu, weshalb das Equine Herpesvirus keine anzeige- oder meldepflichtige Tierseuche ist. Hierzu gibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) folgenden Informationsüberblick.

Zum Thema Impfung: Das Herpesvirus hat bestimmte Eigenschaften. Ein infiziertes Pferd bleibt lebenslang Träger des Virus und so tragen etwa 80 Prozent der Pferde das Virus in sich. Da das Virus in der Pferdepopulation so weit verbreitet ist, kommt es unabhängig von dem Ausbruch in Valencia in den Wintermonaten regelmäßig zu Herpes-Fällen. In sehr vielen Fällen bricht die Erkrankung mit kaum merklichen Krankheitsanzeichen aus oder es kommt zu fiebrigen Atemwegsinfektionen, die gut symptomatisch behandelt werden können. Bei Zuchtpferden kann das Herpesvirus jedoch Spätaborte sowie die Geburt von lebensschwachen Fohlen verursachen. Die gefürchtete neurologische Verlaufsform mit Lähmungen und dem Risiko des Todes der betroffenen Tiere, wie es derzeit in Valencia der Fall ist, ist bisher seltener bekannt.

Eine Impfung gegen EHV-1 kann den Ausbruch der Erkrankung beim einzelnen Pferd nicht sicher verhindern. Jedoch führt die Impfung dazu, dass ein infiziertes Pferd weniger Viren ausscheidet. Somit sinkt das Risiko einer Krankheitsübertragung. Die Impfung hat vor allem dann einen Effekt, wenn möglichst alle Pferde in einem Stall geimpft sind. Je mehr Pferde geimpft sind und damit weniger Viren ausscheiden, desto mehr sinkt auch der Infektionsdruck. Die Impfung kann zudem die Krankheitsanzeichen, die Herpes hervorruft, in vielen Fällen abmildern.

Die Herpes-Impfung ist im Reitsport unter dem Dach der FN sowie des Weltreiterverbandes FEI keine Pflichtimpfung – also weder in Deutschland noch auf internationalen Turnieren. Sie wird aber von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) und der FN für alle Pferde in Deutschland empfohlen. Eine Impfpflicht kann die FN nur für Turnierpferde über das Turniersportregelwerk LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) festlegen, so wie es zum Beispiel bei der Influenza-Impfung der Fall ist.

Es gibt Argumente, die für oder gegen eine Impfpflicht sprechen. Innerhalb der FN wurde bzw. wird eine Impfpflicht gegen Herpes für Turnierpferde immer wieder diskutiert, auch schon vor dem Ausbruch in Valencia. Sicherlich wird auch vor dem Hintergrund des aktuellen Ausbruchs weiter darüber gesprochen werden. Voraussetzung für eine Impfpflicht ist aber, dass genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall und auch aktuell kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen. Mit einer einzigen Impfung ist es nämlich nicht getan: Nach der Grundimmunisierung, die in der Regel aus zwei Impfungen in einem bestimmten Abstand besteht, muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden. Ein Impfschutz liegt erst nach einer gewissen Zeit nach Abschluss der Grundimmunisierung vor. Aus Sicht der FN ist es deshalb auch nicht zielführend, die Herpes-Impfung schon jetzt zur Teilnahmebedingung für ab April stattfindende Turniere zu machen. Aus den genannten Gründen wird die FN nicht ad hoc eine Herpes-Impfpflicht einführen. Diese Entscheidung müsste von den Mitglieds- und Anschlussverbänden der FN im Beirat Sport, der Mitgliederversammlung des Bereiches Sport, mit einer gewissen Vorlaufzeit getroffen werden, damit sich alle Turnierreiter*innen sowie die Tierarztpraxen und Impfstoffhersteller darauf einstellen können.

Bitte beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen auf unserer Internetseite unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung.

Hygiene auf dem Turnier: Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen Beständen zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit der Pferde am besten geschützt werden. Schließlich steht das Wohl der Pferde an erster Stelle. Neben Impfungen helfen bestimmte Maßnahmen, das Infektionsrisiko auf Turnieren möglichst gering zu halten. Folgende Punkte sollten stets beachtet werden:

  • Gesundheitscheck am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck? Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!
  • Voraussetzung für die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit kursiert.
  • Direkter Kontakt zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden, ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber nicht um fremde Pferde.
  • Nur eigene mitgebrachte Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.
  • Besonders bei Übernachtungsturnieren empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in gemeldet werden.

Diese und weitere Informationen zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der FN-Hygieneleitfaden.

Zum Thema Melde- bzw. Anzeigepflicht: EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige- oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle, Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.

Die FN befürwortet grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu führen würde, dass Ausbrüche den Behörden gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird dies auch erneut tun.

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