Erklärung: Peter Nagel zum Schiedsgerichtsverfahren
Liebe Mitglieder im IPZV e. V.,
Sie alle kennen den Beschluss des Verbandsschiedsgerichtes vom vergangenen Dienstag in Sachen unserer ehemaligen Vizepräsidentin gegen ihre ehemaligen Vorstandskollegen, er ist auch jetzt noch hier auf der Homepage unseres Verbandes zu lesen.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass nicht alle Mitglieder mit dem Ausgang des Verfahrens einverstanden sind, doch möchte ich daran erinnern, dass das Verbandsschiedsgericht ein von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung gewähltes Gremium ist und seine Entscheidungen unabhängig trifft. Es verbietet sich daher für den Vorstand einen solchen Beschluss zu kommentieren oder sich gegen ihn zu stellen, zumal das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es bleibt den Verfahrensbeteiligten vorbehalten, die Entscheidung begründet anzufechten, die Frist hierfür ist noch nicht verstrichen.
Gleichwohl hat der amtierende Vorstand beschlossen, sich mit dem Ausgang dieses Verfahrens auf der Präsidiumssitzung am kommenden Donnerstag zu beschäftigen und unter Einbindung des Länderrats nach einer praktikablen Lösung zu suchen.
Ich möchte an dieser Stelle den Beratungen und eventuellen Beschlüssen nicht vorgreifen, aber daran erinnern, dass alle Beteiligten alles daransetzen sollten, die Angelegenheit, die am Anfang dieses Verfahrens stand, im Sinne und zum Wohl des Verbandes zu einem für alle Seiten akzeptablen Ende zu bringen.
Peter Nagel
Komm. Präsident