EuGH: Mehr Umsatzsteuer auf Reitpferde
Pferde werden teurer. Der Fiskus muss auf sie den vollen
Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent kassieren und nicht ermäßigte Steuer
von sieben Prozent, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg entschied. (Az: C-453/09)
Bislang wird in Deutschland auf Reit- und Rennpferde, aber auch auf
Brief- und Ziertauben sowie ähnliche Zuchttiere, nur die ermäßigte
Mehrwertsteuer von sieben Prozent berechnet. Die EU-Kommission sah darin
einen Verstoß gegen europäisches Steuerrecht und verklagte Deutschland
und auch Österreich - in der Begründung allerdings nur wegen der Pferde:
Die ermäßigte Mehrwertsteuer sei nur für Tiere erlaubt, die "üblicher
Weise für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet
werden".
Deutschland wehrte sich mit dem Argument, dies schaffe
Rechtsunsicherheit, weil die Verwendung von Tieren häufig nicht klar
sei. Frankreich sprang Deutschland bei und argumentierte nach eigenen
Sitten, auch Reitpferde würden letztendlich überwiegend geschlachtet und
gegessen. Zudem müssten landwirtschaftliche Pferde steuerbegünstigt
sein.
Wie der EuGH entschied, müssen Schlacht- und Bauernhöfe auf Pferde nur
die ermäßigte Mehrwertsteuer zahlen. Ansonsten sind 19 Prozent zu
berechnen. Dass danach auf bestimmte Tiere teils der ermäßigte und teils
der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird, sei zulässig und im
EU-Mehrwertsteuerrecht so vorgesehen.
Wegen der eingeschränkten Begründung durch die EU-Kommission beschränkte
der EuGH allerdings die Wirksamkeit der Klage auf Pferde. In Bezug auf
Brieftauben und ähnliche Zuchttiere ist der Steuerverstoß Deutschlands
daher zumindest formal noch nicht festgestellt.
Quelle: steuernetz.de / afp