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Geschäftsführender Vorstand zur Ausbildung

21.02.12
von IPZV e.V.
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Als Präsident des IPZV spreche ich mich eindeutig dafür aus, Islandpferde erst ab einem Alter von 5 Jahren zu einer Prüfungsform im Sport oder der Zucht zuzulassen. Natürlich beginnt die Ausbildung des Pferdes bis zu dessen Vorstellung entsprechend frühzeitiger, jedoch sollte dies nicht vor dem vierten Lebensjahr sein. Zumindest nicht, wenn es sich um die Ausbildung der Grundgangarten handelt. Die Kernfrage vieler Mitglieder ist nun, wann mit der allgemeinen Ausbildung eines Islandpferdes begonnen werden sollte, also wann das erste konzentrierte Arbeiten verlangt wird. 

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass auf Island gezogene Pferde durch die dort herrschenden Haltungsbedingungen im allgemeinen ihre Reife früher erlangen als auf dem Kontinent gezogene. Sicherlich kann man dies allerdings bei in Island gezüchteten Pferden ebenso wenig verallgemeinern, wie für hierzulande aufgezogene Islandpferde. Wie bei allen Lebewesen gibt es auch bei den Islandpferden frühreife Tiere und Spätentwickler. Dies gilt nicht nur für den Körperbau, der durchaus bereits mit dem 4. Lebensjahr ausgewachsen sein kann (aber nicht muss), sondern auch und vor allem für die allgemeine psychische Reife des Islandpferdes. Die derzeit bei einigen Islandpferdereitern herrschende Meinung, ein frühes Anreiten oder auch Reiten sei bereits mit 3,5 Jahren grundsätzlich – und die Betonung liegt hier auf der Verallgemeinerung – möglich, empfinde ich deshalb als abwegig. 

Sicherlich kann und sollte man mit der Gewöhnungsphase früher beginnen, doch auch hier stellt sich die Frage, was zur Gewöhnungsphase und was zum Anreiten gehört. Wichtig ist bei allem, was wir mit den Pferden machen, aber nicht die Begrifflichkeit, sondern das Maß, mit dem man das Pferd belastet und wie weit man dabei geht. 

Durch Prüfungsformen, die schon die frühzeitige Vorstellung des Pferdes erlauben, ist nicht auszuschließen, dass diese dazu verleiten, dem Pferd zu früh zu viel abzuverlangen. Ebenso wenig ist es aber von Vorteil, wenn man von der ersten Arbeit bis zum Reiten der Gangarten eine zu kurze Zeitspanne bemisst und durch zu intensive Arbeit das Pferd ebenfalls überfordert. 

Ich sehe mich deshalb auch im Namen des Präsidiums darin bestärkt, gerittene Pferde erst ab einem Alter von 5 Jahren bei Prüfungen zuzulassen und zu empfehlen, mit der Ausbildung von Gangarten nicht vor einem Lebensalter von 4,5 Jahren zu beginnen. Ich bin mir bewusst, dass diese Entscheidung dem von vielen gewünschten Zuchtfortschritt nicht entspricht und zudem dem Vorstellen von 4jährigen in Zuchtprüfungen der nördlichen Länder wie auch des Mutterlandes widerspricht. Der daraus eventuell resultierende Wettbewerbsnachteil Deutschlands in der Zucht wird von uns jedoch zugunsten des Islandpferdes und dessen hohen Lebensalters entschieden.

Karly Zingsheim
Präsident IPZV e.V.

 

Bitte beachten Sie auch die Stellungnahme des IPZV zum Ausbildungsbeginn vom 21.02.2012.

Foto: Fotoagentur DK

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