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Jahreshauptversammlungen - Informationen für unsere Landesverbände und Ortsvereine im IPZV e. V.

12.01.21
von IPZV e.V.
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Nach dem schwierigen Jahr 2020 zeichnet sich leider auch in diesem Jahr jetzt schon ab, dass Jahreshauptversammlungen unserer Ortsvereine, Landesverbände und auch die des Bundesverbandes wahrscheinlich nicht, wie in den meisten Satzungen gefordert, innerhalb der ersten vier Monate des Jahres stattfinden können.

Der Bundestag hat am 27.03.2020 ein Gesetz beschlossen, wonach Mitgliederversammlungen auch ohne Anwesenheit der Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden dürfen. So muss beispielsweise Bild- und Tonübertragung während der gesamten Veranstaltung gewährleistet sein. Das dürfte kein Problem sein, doch die größte Hürde ist die vorherige Zustimmung für diese Art der Versammlung von mindestens 50 Prozent aller Mitglieder des Vereins.

Für unsere kleineren Ortsvereine wird dies machbar sein, bei den Landesverbänden wäre zu klären, ob die Zustimmung der Ortsvereinsvorsitzenden genügende Legitimation für eine solche Zustimmung ist, doch schwierig wäre es beim Bundesverband. Wenn man davon ausgeht, dass die Zustimmung der Landesverbandsvorsitzenden im Namen der kooperativen Mitglieder ausreichend ist, wird es schwer bis unmöglich sein, die Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Direktmitglieder zu erhalten.

Es ist zwar eine Änderung geplant, wonach der Vorstand eines Vereins nicht verpflichtet ist, eine Jahreshauptversammlung satzungsgemäß einzuberufen, solange sich die Mitglieder nicht an einem Ort versammeln dürfen und eine Versammlung mit elektronischer Kommunikation nicht möglich oder zumutbar ist, doch ist noch nicht klar, wann diese Änderung beschlossen wird.

Im Moment gilt das Gesetz vom 27.03.2020 und so müssen sich unsere Landesverbände und Ortsvereine an diese Regelungen halten. Der Bundesverband wird in „Das Islandpferd“, welches Anfang Februar erscheint und hier auf der Homepage, zur Jahreshauptversammlung am 24. April 2021 mit der Hoffnung einladen, dass diese Versammlung wenigstens unter den Voraussetzungen der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 29.08.2020 stattfinden darf. Hilfsweise werden wir aber auch zu einer außerordentlichen Versammlung zu einem späteren Zeitpunkt einladen.

Sollte sich die Gesetzeslage kurzfristig ändern, werden wir hier auf der Homepage informieren.

 

Peter Nagel

Präsident IPZV e. V.

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