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Protokoll und Stellungnahme zum Verbandsschiedsgerichtsverfahren

23.10.19
von IPZV e.V.
(Kommentare: 0)
Am 01.10.2019 trafen sich die Mitglieder des Vebrandsschiedgerichts (VSG) und die Verfahrensbeteiligten zur mündlichen Verhandlung im IPZV-Verbandsschiedsgerichtsverfahren Mainz-Kwasniok ./. Döing, Maxheimer und Althans in Laatzen. Da die Verhandlung öffentlich war und der IPZV sich um Transparenz bemüht, ist weiter unten das Protokoll veröffentlicht. Der Vorsitzende des Verbandsschiedsgerichts hat dazu eine Stellungnahme des VS verfasst: 
 

Stellungnahme des Verbandsschiedsgerichts(VS) zum Verfahren Mainz-Kwasniok ./. Döing, Maxheimer und Althans

Das VS sieht sich in der Regel nicht veranlasst, zu den Verfahren Stellung zu nehmen. Da aber mittlerweile auf der bekannten Facebook­Seite die „Kommentare" an Polemik und strafrechtlich relevanten Beleidigungen(Rechtsbeugung, Korruption) zunehmen, ohne dass der Betreiber der Facebook-Seite oder der IPZV hiergegen vorgehen, möchte das VS einiges klarstellen.

Für einen juristischen Laien sind gerichtliche Entscheidungen nicht immer nachvollziehbar, weil man sie möglicherweise als nicht „gerecht" ansieht oder ein anderes Ergebnis erhofft hat.
Das VS entscheidet ausschließlich nach der Sach- und Rechtslage ohne Ansehen der beteiligten Personen und nicht nach gewünschten Ergebnissen. Es ist kein politisches Gremium.
Ein solches Vorgehen erwarten die Beteiligten der jeweiligen Verfahren und müssen sich darauf verlassen können, genauso wie die Mitglieder des IPZV.
Auch der IPZV musste schon in der Vergangenheit Entscheidungen zu seinen Lasten hinnehmen.

Daher findet es das VS befremdlich, wenn nun derart „kommentiert" wird, ohne dass die Verfasser dieser „Kommentare" sich die Mühe gemacht haben, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen oder die schriftliche Begründung der Entscheidung abzuwarten. Stattdessen wird ohne jegliche Grundlage und Kenntnis der Fakten irgendetwas „ins Blaue hinein" behauptet.
Da bekanntlich zwischenzeitlich das Rechtsmittel der Revision, übrigens zum ersten Mal in den knapp 20 Jahren der Rechtsordnung, beim Großen Schiedsgericht der FN eingelegt worden ist, wird das VS seine Entscheidung über die mündliche Begründung hinaus auch schriftlich begründen. Dies hat das VS auch in der Vergangenheit aus Gründen der Transparenz so gehalten.

Damit sich die Äußerungen versachlichen, wird nachfolgend das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 01.10.2019 veröffentlicht. Die schriftliche Begründung der Entscheidung folgt demnächst.

Klaus Beuse

IPZV-Verbandsschiedsgericht

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