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Schiedsgericht: Stand zweier Verfahren

14.02.17
von IPZV e.V.
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Im vergangenen und in diesem Jahr hatte das Präsidium (Vorstand und Ressortleiter) mit zwei Schiedsgerichtsverfahren zu tun. Wir möchten nun über den Stand der Verfahren informieren.

Im Zuge der Qualifikation zur Mitteleuropäischen Meisterschaft MEM Saarwellingen 2016 reichte unser Mitglied Týri Thordarson aus Grasberg eine Anzeige gegen den IPZV namens seiner Tochter Lilja Thordarson ein. Týri und Lilja legen Wert auf die Tatsache, dass es dabei nicht um ein Einklagen eines Startplatzes in der MEM-Mannschaft des IPZV ging. Vielmehr sei der Grund der Anzeige eine irreführende Anwendung eines Qualifikationsmodus zur MEM und das diesbezügliche Verhalten des IPZV e.V.

Wie Präsident Zingsheim mitteilte, war Týri nach dem 14.01.2017 bereit, auf den IPZV zuzugehen und eine gütliche Einigung zu erreichen. Nach einem ersten Treffen mit der Verbandsspitze und dem Vorsitzenden des LV Bayern wurde am 24.01.2017 eine Vereinbarung erreicht, die jedoch nach ihrer Veröffentlichung nicht unumstritten blieb. Daher war ein zweites Treffen am vergangenen Montag, den 06.02.2017 notwendig. Dieses Treffen war erfolgreich, und der IPZV freut sich, folgende Einigung bekannt geben zu können:

 

„Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass in einer gemeinsamen Besprechung unter Leitung des Vorsitzenden des LV Bayern Christoph Janz mit den Vorstandsmitgliedern Karly Zingsheim und Rudolf Heemann sowie Carsten Eckert, Týri Thordarson und Lilja Thordarson eine umfassende Einigung über die bestehende Problematik gefunden werden konnte.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Regelwerk zur Qualifikation zur MEM 2016 missverständlich aufgefasst werden konnte und dass die berechtigte Anfrage des Mitglieds Lilja Thordarson eine in Teilen missverständliche Antwort seitens des Sportwartes des IPVZ e.V. erfahren hat.

Der Verband begrüßt die genannte Einigung ausdrücklich und wird dafür Sorge tragen, dass das Regelwerk zukünftig eindeutiger formuliert wird.“

 

 

Im zweiten Verfahren geht es um ein Schiedsgerichtsverfahren, welches nach der Materialrichterprüfung 2015 in Wurz angestrengt wurde. Hier fand am 21.12.2016 eine mündliche Verhandlung in Hannover statt, bei der die beiden Beschwerdeführer sowie Präsident Zingsheim und Vizepräsident Heemann sowie als Zeugen der damalige Ressortleiter Ausbildung Ulrich Döing und der damalige Ausrichter der Materialrichterprüfung Uli Reber anwesend waren.

Die mündliche Verhandlung endete mit einem Beschluss des Schiedsgerichts, in dem der IPZV verpflichtet wird, die Prüfungsleistungen der beiden Beschwerdeführer vom 28./29.10.2015 neu zu bewerten. Der Verband muss dazu in den nächsten Tagen eine neue Prüfungskommission aus 3 neuen Prüfern bestimmen, die weder in 2015 noch in 2012 bei den damaligen Materialrichterprüfungen geprüft hatten. Wir sind zurzeit dabei, diese neuen Prüfer zu benennen. Das gesamte Neubewertungsverfahren muss nach Vorgabe des Gerichts am 30.05.2017 abgeschlossen sein. 

Zur Information das Protokoll der mündlichen Verhandlung und der daraus folgende Beschluss des Verbandsschiedsgerichts sowie zwei zurückliegende Beschlüsse.

 

Blankenheim, 14.02.2017

Karl Zingsheim, Präsident IPZV e.V.

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