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Update IPZV Veranstalterrichtlinien 2016

21.04.16
von Swantje Renken
(Kommentare: 0)
vom 15.04.2016

Diese Zusammenstellung von wesentlichen Hinweisen soll den Veranstaltern von Turnieren dazu dienen, in vereinfachter Form wesentliche Punkte der Regularien schnell und griffbereit zur Verfügung zu haben.

 

Die jeweils gültigen und auf der Verbandshomepage www.ipzv.de veröffentlichten Veranstaltungsrichtlinien sind für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen bindend. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und im Zweifelsfall gelten die jeweils aktuellen Fassungen der IPO, IPZV-Gebührenordnung und FIPO.

 

Wir möchten vorab auf folgende Punkte gesondert hinweisen:

  1. T5 1 – Pilotprüfung Tölt T5:

In 2016 kann eine neue T5 1 mit folgenden Aufgabenteilen angeboten werden:

AT1: Langsamer Tölt

Handwechsel

AT2: Starkes tempo Tölt

Ziel ist es in 2016 festzustellen, ob diese Form der T5 mehr Zuspruch findet als die bisherige T5. Im Sportleitermeeting soll dann diskutiert werden, ob die bisherige Form der T5 durch diese ersetzt wird.
Selbstverständlich haben die Veranstalter die Wahl zwischen der T5 und der T5 1.

 

  1. Die Futurity-Mehrgangprüfungen sind nur noch einzeln zugelassen und auszuschreiben.

 

  1. In der Futurity ist grundsätzlich nach Jahrgängen getrennt zu werten.

 

  1. Gruppengröße: Die Gruppengröße für alle Vorentscheidungen bei den Prüfungen T5-T8 und V3-V5 wird ab 2016 auf 4 gesenkt. Wir bitten dies bei Zeitplanerstellung unbedingt zu beachten!

 

  1. Terminvergabe: Die Terminvergabe wird nur noch auf dem neuen Terminvergabe-Formular durchgeführt. Liegt das Formular nicht unterschrieben vor, wird der Termin nur unter Vorbehalt aufgenommen.

 

  1. Bitte beachten Sie die neuen Möglichkeiten bei Qualifikationstagen zur Durchführung von Passwettbewerben.

 

 

1. Erstellung und Genehmigung von Ausschreibungen:

Das Genehmigungsverfahren von Turnierausschreibungen erfolgt ab 1.1.2012

gemäß der IPO AI Nationale Bestimmungen § 5 und wird im elektronischen Verfahren durchgeführt.

 

Das Anlegen von Ausschreibungen ist für alle Rechenstellen und alle Veranstalter möglich, sofern sie einen Benutzerzugang besitzen. Veranstalter, die noch nicht über einen eigenen Zugang verfügen, müssen sich rechtzeitig vor der Planung der Ausschreibung bei Lutz Lesener einen entsprechenden Zugang beantragen.

 

Prinzipiell lassen sich alle Ausschreibungen mit dem System abbilden. Wenn ein Veranstalter seine Ausschreibung erfasst hat - das kann auch in mehreren "Sitzungen" geschehen - kann er die seine Ausschreibung zur Genehmigung einreichen. Die Ausschreibung geht dann an die zuständige(n) Stelle(n) im Landesverband an anschließend ggf. im Bundesverband, je nach Form der Veranstaltung.

 

Die LV-Sport-/Jugend-/Freizeitwarte erhalten den Entwurf der Ausschreibung als PDF per E-Mail und können anschließend über einen individuellen Link die Ausschreibung genehmigen oder auch nicht. Der Veranstalter (bzw. die für die Online-Ausschreibung zuständige Person) wird dann jeweils über das Ergebnis informiert.

Wenn alle Genehmigungen vorliegen, kann die jeweilige Rechenstelle die Onlinenennung freischalten, die Freischaltung darf frühestens 1 Monat vor dem Nennschluss liegen.

 

Die Sport-und Jugendleitung des Bundesverbandes und der Landesverbände empfehlen, die Ausschreibung frühzeitig vorzubereiten, um eine rechtzeitige Genehmigung zu gewährleisten, zu spät eingereichte Genehmigungen können sonst nicht mehr fristgemäß bearbeitet werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der im Kopf der Ausschreibung aufgeführte Veranstaltungszeitraum nicht verlängert werden kann. In einigen Fällen wurde unter der Rubrik „Hinweise“ aufgeführt, dass die Veranstaltung möglicherweise bereits am Tag/Nachmittag früher beginnen kann. Dies ist nicht erlaubt und sollte insbesondere auch von den LV Sportwarten stärker kontrolliert werden.

 

Ein Qualifikationstag darf nicht mit einem OSI gekoppelt werden, eine Siegerehrung ist nicht erlaubt.

 

Ab dem Jahre 2015 ist es erforderlich bereits bei Ausschreibung eine maximale Starterzahl anzugeben, die sich an der festgelegten Turnierdauer sowie den individuellen Gegebenheiten am jeweiligen Veranstaltungsort orientieren sollen.
Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ergeben sich folgende Richtwerte:

 

  • WM-Qualifikationsturniere/DIM etwa 70 Starter/Tag
  • 3 Tages-Turnier etwa 90 Starter/Tag ~ 250 bis 270 Starter
  • 5 Tages-Turnier rund 550 bis 600  Starter

 

Die bisherige Regelung, dass der Nennschluss nicht auf einen Freitag, Samstag, Sonntag oder Montag fallen darf ist aufgehoben, Die Veranstalter werden jedoch gebeten, kein aktives Turnierwochenende als Nennschluss anzusetzen. Es wird empfohlen, den Nennschluss mind. 2 ½ Wochen vor Turnierbeginn festzulegen, so dass der Zeitplan dann 2 Wochen vor Turnierbeginn veröffentlicht werden kann.  

 

Damit die erreichten Qualifikationen auch korrekt über das Zentralregister geprüft werden können, ist es zwingend erforderlich, die korrekten Kurzbezeichnungen der jeweiligen Prüfungen zu verwenden (S/Y/H/J/KL/KM/KS/X/Z).

 

Im vergangenen Jahr hat sich häufig die Problematik ergeben, dass eine genehmigte Ausschreibung auf Grund eines zu spät aufgefallenen Fehlers nochmals geändert werden musste. Dies wurde in der Regel so durchgeführt, dass die Genehmigungen nicht zurückgenommen wurden (Online-Ausschreibung war bereits online), sondern die Änderungen manuell eingepflegt wurden. Dies verursacht einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand, der ab 2016 den Veranstaltern in Rechnung gestellt wird.

 

Bereits getätigte Online-Nennungen können nur noch über die Rechenstellen zurückgezogen werden. Ein Zurückziehen über die IPZV-Geschäftsstelle ist zukünftig nicht mehr zu akzeptieren. Die Rückabwicklung von Nenngeldern und sonstigen Gebühren erfolgt durch die Rechenstellen bzw. die Veranstalter.

 

 

 

2. Terminfestlegung von Veranstaltungen

Die Terminfestlegung von Veranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der Veranstaltungshinweise jeweils für das kommende Jahr.  

 

  1. DIM und DJIM haben Priorität, jedoch kann zum gleichen Zeitpunkt auch
    eine andere Turnierveranstaltung stattfinden, wenn sie entsprechend angemeldet und genehmigt wurde.

 

2.    a) WM Sichtungs-und Qualifikationsturniere, World-Ranking-Veranstaltungen, Landesverbandsmeisterschaften o.ä. und Jugendländercup müssen bis zur Veranstaltertagung des Vorjahres angemeldet sein.

            WM-Sichtungs- und WM-Qualifikationsturniere haben terminliche Priorität.

       b)    Sonstige Turniere mit Qualifikationsmöglichkeit einschl. Qualifikationstage  
sollten bis zur Veranstaltertagung angemeldet sein, müssen aber spätestens bis zum 1.12. des Vorjahres angemeldet sein.

       c)  Sonstige Turniere gemäß § 4.5 der Nationalen Bestimmungen dürfen

            auch zu einem späteren Zeitpunkt gemeldet werden.

3.    Die Terminfestlegung/Ortsverschiebung von zu spät angemeldeten Veranstaltungen, gemäß Punkt 2. b), kann nur durch Koordination der jeweils zuständigen LV-Sportwarte/Jugendwarte mit den betroffenen Veranstaltern des zeitgleichen Termins erfolgen.

       Die Terminfestlegung/Ortsverschiebung von zu spät angemeldeten Veranstaltungen gemäß Punkt 2.a) bedarf zusätzlich der Zustimmung der IPZV Sport-und Jugendleitung.

4.    Bei bis zur Veranstaltertagung angemeldeten Veranstaltungen wie WM-Sichtungs- und Qualifikationsturniere, World-Ranking-Turniere, Jugendländercup, sonstigen Qualifikationsturnieren sowie Qualifikationstagen, wird eine Bannmeile von ca. 350 km gezogen. Ausnahme: Die Veranstalter haben sich auf der Veranstaltertagung bei gleichem Termin auf eine nähere Distanz festgelegt.

 

5.    Wird ein Qualifikationstag nach der Veranstaltertagung geplant und angemeldet, so sind bereits bis zu diesem Termin angemeldete Turniere in dem Zeitraum einer Woche vor dem neu hinzugekommenen Qualifikationstag und einer Woche nach dem neu hinzugekommenen Qualifikationstag geschützt, dies gilt in einem Radius von 250 km. Ausnahme: Das Einverständnis aller betroffenen Veranstalter innerhalb des Zeitfensters liegt vor.

6.    Veranstaltungen, die nach dem 1.12. des Vorjahres angemeldet werden erzeugen keine Bannmeilen, vorausgesetzt dem Termin ist zugestimmt worden, siehe Punkt 3.

7.    Die Überprüfung zur Vermeidung von Terminüberschneidungen und dem Einhalten der Bannmeilen obliegt der Verantwortung der jeweils zuständigen LV-Sport-und Jugendwarte und ist mit Anmeldung des Termins vom Veranstalter nachzuweisen bzw. zu bestätigen.



8.    Terminfestlegung/Veränderung bei begründeten Ausnahmefällen sind bei außerordentlichem Verbandsinteresse möglich und liegen im Zuständigkeitsbereich der IPZV Sport- und soweit betroffen IPZV-Jugendleitung, in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführenden Vorstand.

9.    Bei der Koordination/Überprüfung/Absprache von Terminüberschneidungen ist eine aktive Zustimmung/Absage bei den Veranstaltern bzw. zuständigen LV-Sport-und Jugendwarten einzufordern. Allerdings haben die zuständigen LV-Sport-und Jugendwarte genau wie die Veranstalter eine Rückmeldungspflicht, der sie umgehend nachkommen sollen, um eine möglichst kurzfristige Klärung zu gewährleisten.

 

 

3. Nenngelder:

Die Nenngelder staffeln sich nach Anzahl der Reiter und Anzahl der Richter pro Prüfungsgruppe sowie einem möglichen Mehraufwand für die Veranstalter und werden ebenfalls nach Altersklassen unterteilt.

 

Die maximalen Nenngeldhöhen für die jeweiligen Prüfungen ergeben sich aus der Anlage 1 „Maximale Nenngeldhöhen“ dieser Veranstalterrichtlinien.

 

Bei den festgesetzten Beträgen handelt es sich um Maximalgrenzen. Es ist durchaus möglich und gewollt, niedrigere Nenngebühren anzusetzen.

Der Veranstalter kann frei über die Höhe des Nenngelds in einer Prüfung bis zur Maximalgrenze entscheiden.

 

Durch die im vergangenen Jahr eingeführte Verpflichtung, eine Startbegrenzung in der Ausschreibung anzugeben haben sich bestimmte Problematiken ergeben, so dass zukünftig auch von Seiten der Veranstalter ein sog. „variabler Nennschluss“ bestimmt werden kann. Dies bedeutet, dass der Nennschluss, unabhängig von dem in der Ausschreibung festgelegten Datum auch dann erreicht, wenn die maximale Starterzahl erreicht ist. Dies bedeutet, dass Nennungen und Änderungen in den Prüfungen ab diesem Zeitpunkt als Nachnennungen angesehen werden können. Ausnahme hiervon: Nachrücker von der Warteliste. Auf diesen sog. variablen Nennschluss muss in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen werden.

Für die im Rahmen der Veranstaltertagung diskutierte Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr bei Streichungen vor dem Erreichen des Nennschlusses, ist eine Änderung des IPZV-Gebührenkatalogs erforderlich, zu der es für 2016 jedoch nicht gekommen ist.

 

Ob und bis wann Nennungen und Umnennungen angenommen werden, liegt im Ermessen des Veranstalters. Nach Nennschluss bzw. Zeitplanerstellung besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, Nachnennungen unabhängig von der Startbegrenzung für das Turnier bzw. auch für einzelne Prüfungen zu begrenzen bzw. auszuschließen.
Nach- oder umgenannte Pferde müssen grundsätzlich am Anfang der Prüfung starten. Meldet ein Reiter mehrere Pferde nach, so startet er mit allen Pferden im angemessenen Abstand. Für Nachnennungen kann vom Veranstalter die zwei- bis dreifache Nenngebühr verlangt werden, die doppelte Nenngebühr ist Pflicht. Umnennen in eine höhere Leistungsklasse ist kostenlos möglich, wenn der Reiter in der Zwischenzeit in der Leistungsklasse gestiegen ist. Dies gilt auch für den Fall, wenn dadurch die für die jeweilige Prüfung festgesetzte maximale Startbegrenzung überschritten wird. Ist die Prüfung in der höheren Leistungsklasse nicht ausgeschrieben, kann der Reiter gegen Rückerstattung der Gebühr streichen

 

 

 

4. World Ranking Turniere:

  1. Anmeldung zur Veranstaltertagung

       World-Ranking-Turniere müssen, gemäß der aktuellen Durchführungsbestimmung zur Terminfestlegung von Veranstaltungen, bis zur Veranstaltertagung im Herbst des Vorjahres bei der IPZV-Geschäftsstelle angemeldet sein.

 

  1. Die Bearbeitungsgebühr pro World-Ranking-Turnier beträgt gem. Ziffer VII.7 des IPZV-Gebührenkatalogs derzeit 80,00 € (bei rechtzeitiger Anmeldung). Diese Gebühr wird von der FEIF erhoben und von der IPZV-Geschäftsstelle bei den Veranstaltern eingezogen und an die FEIF weitergeleitet. Die zusätzliche Worldrankinggebühr von 1 € pro Start wird 2016 seitens der FEIF noch nicht erhoben. Ab 2017 ist mit dieser Gebühr jedoch zu rechnen.

  2. Um den Status als World-Ranking-Turnier zu erhalten müssen drei Richter auf World-Ranking-Turnieren über die internationale Sportrichterlizenz verfügen, einer dieser Richter muss seinen Wohnsitz im Ausland haben. Diese Richter müssen alle World-Ranking-Prüfungen dieser Veranstaltung richten. Dies ist wichtig, sonst werden diese Prüfungen nicht im Ranking gelistet. Verantwortlich, für die Einhaltung dieser Anforderung, ist der jeweilige Chefrichter. Für die ausreichende Einladung und Bereitstellung von Richtern ist der Veranstalter verantwortlich.

       Ergänzend dazu wurde von der FEIF die maximale Anwesenheitszeit von Richtern auf einem Turnier definiert. Dies bedeutet zukünftig, dass die maximale Anwesenheitspflicht der ausländischen Richter an einem Turniertag im Durchschnitt maximal ca. 10 Stunden beträgt. In dieser Zeit kann der Richter frei eingeteilt werden. In den zehn Stunden sind eine Mittagspause von ca. 40 Minuten, sowie regelmäßige Pausen von ca. 10 Minuten alle 2 Stunden einzuplanen. Die Richtzeit ist mit 8 Stunden pro Tag begrenzt. Anwesenheiten über 10 Stunden sollten ausgeglichen bzw. vorab mit den betroffenen Richtern besprochen werden

  1. Ovalbahnen, auf denen World-Ranking-Veranstaltungen stattfinden, müssen den Anforderungen der FIPO entsprechen (Bahngröße, Breite und Länge). Entspricht die Ovalbahn nicht diesen Anforderungen, ist sie für eine World-Ranking Veranstaltung nicht geeignet. Zukünftig werden die Ergebnisse dieser Veranstaltungen nicht mehr im World-Ranking gelistet

 

 

5. Leistungsklassen

Die Einteilung der Leistungsklassen ist ab der Saison 2015 neu festgesetzt und in § 7 der IPO verankert.  

Der Sportausschuss empfiehlt jedoch den Veranstaltern, insbesondere die leichten Prüfungen (T7, T8, V5, V6) mindestens 2mal auszuschreiben. Hierdurch müssen die Vorschriften des § 9 IPO über die Startberechtigung von Trainern, Bereitern, Kadermitglieder, und Pferdewirten Berücksichtigung finden können.

 

 

6. Prüfungen

Sollte eine 250 m-Ovalbahn vorhanden sein, sind alle Ovalbahnprüfungen auf dieser Bahn durchzuführen.

 

Die Fünfgangprüfungen F1 und die F 2 auf WR-Turnieren, WM-Qualifikationsturnieren und der DJIM darf nur noch auf 250m-Ovalbahnen und P-Bahnen  durchgeführt werden. Auf sonstigen Turnieren darf die F 2 auch auf 200 m-Ovalbahnen ausgeschrieben und durchgeführt werden.

 

Entsprechend dem Beschluss FEIF Konferenz Anfang Februar in Haarlem wird für nationale Turnierveranstaltungen auf deutschem Boden versuchsweise eine veränderte Töltprüfung T5 1eingeführt. Anders als bei der üblichen T5 nach der FIPO werden in dieser Testprüfung T5.1 folgende Anforderungen gestellt:

1. AT: langsames Tempo Tölt

2. AT: Starkes Tempo Tölt

Die Ergebnisse fließen, wie die T5 der FIPO, in das Leistungsklassensystem des IPZV ein.

Die Turnierveranstalter werden ausdrücklich gebeten, in 2016 vermehrt diese Testprüfung auszuschreiben, mit den Erfahrungen aus dieser „Testprüfung“ kann der Wunsch zur Änderung der Prüfung in der FIPO  besser begründet werden.

Die sog. „leichten Ovalbahnprüfungen“ sind ab dem Jahr 2016 nur noch mit maximal 4 Reitern pro Gruppe durchzuführen. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich die Richtqualität erhöht und für die Richter Zeit vorhanden ist, entsprechende Kommentare auf den Richtzetteln aufzutragen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Richtzettel zukünftig maximal eine Gruppe auf einer Seite enthalten.

Die Passwettbewerbe müssen entgegen der bisherigen Praxis besser vorbereitetet werden.

Wenn in der Passprüfung PP1 bei Erstellung der Startreihenfolge mehr als 40 Reiter genannt sind, ist die Prüfung in mind. 2 Blöcke aufzuteilen. Eine Aufteilung nach Altersklassen ist ebenfalls möglich. In den Blöcken wird der 1. und der 2. Lauf geritten, bevor der nächste Block startet. Eine separate Anfangszeit für die Blöcke sollte im Zeitplan aufgenommen werden.

 

Zur Besserung Dokumentation der gezeigten Leistungen in der PP1 sollten den Richtern für diese Prüfungen Richtzettel zur Verfügung gestellt werden, die später auch zur Einsichtnahme durch die Reiter ausgelegt werden.

 

Das Passrennen 250 m ist auf WM-Qualifikationsturnieren mit 4 Läufen durchzuführen.

Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.4 der IPO erfolgt die Zeitnahme grundsätzlich elektronisch. Bei Veranstaltungen gemäß § 4.1. der IPO sowie Qualifikationen/Sichtungen zur Weltmeisterschaft ist der Einsatz einer normierten Zielfotoanlage zwingend.

Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.3 der IPO ist der Einsatz einer Startmaschine zwingend erforderlich.

Bei Veranstaltungen gemäß § 4.5 IPO (Qualifikationstage) ist es möglich, einzelne die Richtpositionen wie folgt durch Passassistenten zu belegen:

  • PP1: Startlinie, Ziellinie inkl. Chef der Zeitnahme
  • P2: 25-Meter oder 75 Meter (maximal eine Position)
    • P1 und P3: Der Startrichter muss ein Richter mit Lizenz sein, der Chef der Zeit-
      nahme und der Richter an der 50-Meter Marke müssen ebenfalls Richter sein.
    • P1: Maximal 3 Passassistenten
    • P3: Maximal 1 Passassistenten

 

Zu Passassistenten wird folgender Personenkreis gezählt:

  • Alle IPZV Materialrichter
  • Alle Gaedingarrichter
  • Alle IPZV Trainer A und B
    • Alle Nationalen und Internationalen Richter, auch wenn Sie an der entsprechen-
      den Veranstaltung in einer Ovalbahnprüfung teilnehmen.

 

Auf Grund der Erfahrungen der Futurity-Prüfungen der vergangenen Jahre soll diese Prüfungsform zukünftig wie folgt ausgeschrieben und durchgeführt werden:

 

  • die Futurity-Töltprüfung kann einzeln oder zu zweit geritten werden, dies muss in der Ausschreibung angegeben werden.
  • die Futurity-Gangprüfungen müssen einzeln ausgeschrieben und durchgeführt werden.
  • teilnehmende Pferde dürfen bereits im Sport gestartet sein
    • auf einer Veranstaltung darf entweder Futurity ODER Sport gemeldet werden.

Bei Durchführung der Prüfung ist darauf zu achten, dass die Reitzeiten eingehalten werden. Zudem sind die Noten unmittelbar nach jedem Aufgabenteil bekannt zu geben.

 

7. Rechenstellen

Rechenstellen müssen gemäß Beschluss vom Präsidium und Länderrat zertifiziert sein und an den vorgeschriebenen Schulungen und Fortbildungen zum Lizenzerhalt teilnehmen.

Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit erfolgt ab 2015 eine Zertifizierung in drei unterschiedliche Stufen (s. geänderte Vorschriften der API). Für eine Turnierveranstaltung dürfen nur die Lizenzinhaber eingesetzt werden, die auch die Lizenz für die entsprechende Veranstaltung besitzen.  

Eine entsprechende aktuelle Liste ist auf der Internetseite des Dachverbandes zu finden.

Während des Turniers hat die Rechenstelle in regelmäßigen Abständen (alle 30 bis 60 Minuten) eine Aktualisierung des Ergebnisdienstes des IPZV durchzuführen.

 

 

8. Ausrüstungskontrollen:

Um die Vorgehensweise von Ausrüstungskontrollen zu optimieren, einen zügigen, fairen Ablauf zu gewährleisten sind folgende Punkte zu beachten:

  • Rücksprache über Form der Durchführung/ Auswahl mit dem Chefrichter
  • Funkverbindung zwischen zuständigem Richter, Chefrichter und Sprecherturm
    • Ort: ruhiger Platz außerhalb der Bahn, nicht im Durchgangsverkehr des Publikums
    •  Ausrüstungskontrollen bei der Berechnung des Zeitplanes berücksichtigen
      • Zuständigkeit Veranstalter: Material: Einmalhandschuhe, Wasser, Handtuch, Maßband, Schieblehre, Waage, Eichgewicht (können bei Geschäftsstelle angefordert werden), Halfter mit Strick,
      • Zuständigkeit Rechenstelle: Protokoll für Ausrüstungs-und Hufkontrolle von Homepage ausdrucken(erleichtert die Erfassung der Ergebnisse)

 

 

9. Zeitplanempfehlungen

  • Zeiten für Bahnpflege/Ausrüstungskontrollen einrechnen.
  • Turniertage nicht immer mit den gleichen Prüfungen/Leistungsklassen beginnen.
  • Turniertage nicht mit Finals beginnen.
    • Prüfungen für Kinder und Jugendliche möglichst freitags nicht vor 15.00 Uhr beginnen, damit sie (so sie aus der näheren Umgebung kommen) an diesem Tag noch die Schule besuchen können.
    • Ab einer Teilnehmerzahl von 30 Startern zum Zeitpunkt der Zeitplanerstellung muss ein B-Finale durchgeführt werden
    • Passdisziplinen rechtzeitig vorbereiten und Umzug von Ovalbahn zur Passbahn in Zeitplan einbeziehen.
    • Ab 2016 sollen die „leichten Ovalbahnprüfungen“ maximal mit 4 Reitern pro Gruppe durchgeführt werden.
    • Der Zeitplan sollte mind. 2 Wochen vor Turnierbeginn veröffentlicht werden.

 

 

10. Notwendige Gerätschaften/Materialien

  1. 1.     Zeitmessanlage für Passwettbewerbe

       Sollte die Zeitmessanlage des Verbandes für die Passwettbewerbe nicht zur Verfügung stehen, besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, beim IPZV einen Zuschuss zu den Kosten für die Beschaffung einer verbandsfremden Anlage in Höhe von 50 € zu beantragen. Die entsprechende Zuschussberechtigung muss im Chefrichterprotokoll bestätigt sein.

Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.4 der IPO erfolgt die Zeitnahme grundsätzlich elektronisch. Bei Veranstaltungen gemäß § 4.1. der IPO sowie Qualifikationen/Sichtungen zur Weltmeisterschaft ist der Einsatz einer normierten Zielfotoanlage zwingend.

 

  1. 2.     Startmaschine für Passwettbewerbe
    Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.3 der IPO ist der Einsatz einer Startmaschine zwingend erforderlich.

 
Für die Startmaschine wird folgende Empfehlung ausgesprochen:
- Maße:          Breite der Boxen 90-110 cm, bevorzugt 95-100 cm
                        Länge innerhalb der Tore 190 – 220 cm, bevorzugt 200-210 cm
                        Höhe der Seitenwände mind. 220 cm über Boden, bevorzugt 250 cm
                        Höhe der Vordertüren mind. 220 cm über Boden, bevorzugt 230 cm
- Bauweise:   Startboxen müssen für Pferde, Reiter, Helfer und Richter sowohl durch
                        ihre Konstruktion als auch das Material sicher sein; keinesfalls dürfen
                        sich im Bereich des Pferdes scharfe Kanten befinden

Die Startbox muss so verankert sein, dass ein Verrutschen sicher verhindert wird

Die Pferde müssen nach vorne durch die Türen schauen können ohne den Kopf heben zu müssen.

Ein Einhängen der Hufe zwischen die Vordertüren beim Steigen eines Pferdes muss durch eine entsprechende Sicherung wirksam verhindert werden

Gitter sind in den Vordertüren nicht erlaubt

Falls Stäbe in den Vordertüren verwendet werden, müssen diese im Boxeninnern in vertikaler Richtung verlaufen

Die Hintertüren müssen sicher und zügig verriegelbar sein

- Funktion:    Vordertüren dürfen nach Öffnen nicht zurückschlagen (Muss vom Chef-
richter vor Turnierbeginn überprüft werden)

Erschütterung und Geräuschentwicklung beim Öffnen der Türen sollten so gering wie möglich gehalten werden, dürfen aber keinesfalls erschreckend auf die Pferde wirken

Der Startrichter muss von seiner Position aus ständigen Sichtkontakt zu Pferd und Reiter halten können

Der Auslösemechanismus muss so konstruiert sein, dass eine elektronische Zeitmessung installiert werden kann. Die Auslösung der Zeitmessung muss über das Öffnen der Vordertüren erfolgen.

 

 1.3.     Ausrüstungskontrollen

Der Veranstalter muss die notwendigen Materialien zur Ausrüstungskontrolle (Einmalhandschuhe, Wasser, Handtuch, Maßband, Schieblehre, Waage, Eichgewicht, Halfter mit Strick). Vom Verband steht ein sog. Ausrüstungskoffer zur Verfügung, dieser dürfte jedoch nicht für alle Veranstaltungen ausreichend sein, so dass u. U. eigene Anschaffungen notwendig sind. Auch müssen ausreichend Funkgeräte zur Verfügung stehen, damit ein stetiger Funkverkehr zwischen dem Sprecher, dem Chefrichter und der Ausrüstungskontrolle möglich ist.

 

       Bei WR-Turnieren sind die Vorschriften hinsichtlich der Ausrüstungskontrollen der FEIF entsprechen einzuhalten. Bei Qualifikationstagen ist jeweils mindestens 1 Reiter je Prüfung entsprechend zu kontrollieren.

 1.4.     Richter

Die als Wetterschutz für die Richter eingesetzten Richterzelte sollten entsprechend standfest sein, so dass eine Störung der Reiter während der Prüfung nicht auftreten kann (Flattern der Planen, Abheben der kompletten Zelte)Den Richtern ist eine feste Schreibunterlage zur Verfügung zu stellen (z. B. Klemmbrett), damit auch bei schlechter Witterung die Richtzettel entsprechend befestigt werden könnenDamit die Richter die Reiter ungehindert beurteilen können, müssen den Richtern für die Ovalbahnprüfungen funktionsfähige Drehstühle zur Verfügung stehen.

Die mit der FEI ausgehandelte Regelung hinsichtlich der Richt- und Verweildauer ist bei Erstellung des Richtereinsatzplanes zu berücksichtigen.

Bei Veranstaltungen gemäß § 4.5 IPO ist es möglich, einzelne die Richtpositionen wie folgt durch Passassistenten zu belegen:

  • PP1: Startlinie, Ziellinie inkl. Chef der Zeitnahme
  • P2: 25-Meter oder 75 Meter (maximal eine Position)
    • P1 und P3: Der Startrichter muss ein Richter mit Lizenz sein, der Chef der Zeitnahme und der Richter an der 50-Meter Marke müssen ebenfalls Richter sein.
    • P1: Maximal 3 Passassistenten
    • P3: Maximal 1 Passassistenten

 

Zu Passassistenten wird folgender Personenkreis gezählt:

  • Alle IPZV Materialrichter
  • Alle Gaedingarrichter
  • Alle IPZV Trainer A und B
    • Alle Nationalen und Internationalen Richter, auch wenn Sie an der entsprechenden Veranstaltung in einer Ovalbahnprüfung teilnehmen.

 

 

  1. 5.     Sprecher/Rechenstelle

       Der Arbeitsplatz des Sprechers und der Rechenstelle muss in jedem Falle wettergeschützt sein; denn die dort eingesetzten empfindlichen technischen Geräte können bei Feuchtigkeit und starker Sonneneinstrahlung derart be-/geschädigt werden, dass der komplette Turnierbetrieb beeinträchtigt werden kann (Pferdeanhänger, offene Zelte oder LKW-Anhänger sind eher schlecht geeignet).

 

Zudem benötigt der Sprecher jederzeit freie Sicht auf die komplette Ovalbahn, um auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.

 

Zukünftig sollen über den Sprecher bei der Vorstellung der Reiter und Pferde auch die jeweiligen Pferdebesitzer (wenn er vom Reiter abweicht) mit benannt werden. Die Informationen können direkt vom Pferdebesitzer vorgelegt werden oder sind über den Reiter in den Pferdedaten im Zentralregister einzupflegen,

Der Pferdebesitzer hat das Recht an der Siegerehrung wie folgt teilzunehmen:

  • DIM/MEM: Nennung und Anwesenheit der TOP 3
  • WR-Turniere: Nennung der TOP 3, Anwesenheit TOP 1
  • Sonstige Turniere: Nennung und Anwesenheit TOP 1. 

 

       Die Rechenstellen sind ab 2015 mit einem stabilen Internetanschluss auszustatten, damit das Online-Informationssystem des IPZV genutzt werden kann.

       Mit dem Rechenstellenlizenzinhaber sollte abgestimmt werden, ob und u. U. welche Büromaterialien durch den Veranstalter gestellt werden müssen.

 

       Da ab dem Jahr 2016 geänderte Richtzettel eingesetzt werden (maximal 1 Gruppe pro Blatt), muss ein ausreichender Papiervorrat vorhanden sein.

 

 

11. Sonstiges

1.  In Ausschreibung muss mit veröffentlicht werden, welche Futtermittel (Heu und/oder Silage) und welche Einstreu zur Verfügung stehen.

 2.  Bei der Unterbringung in Boxenzelten bzw. –ställen ist darauf zu achten, dass Hengste und Stuten im Stallbereich räumlich getrennt werden.

 3.  Der Veranstalter muss veranlassen bzw. überwachen, dass die Ergebnisse seiner Veranstaltung umgehend, spätestens bis Mitte der folgenden Woche, an die IPZV-Geschäftsstelle weitergeleitet werden, um zu gewährleisten, dass die LK-Einteilung der Reiter möglichst zeitnah aktualisiert werden kann und World-Ranking-Ergebnisse direkt erfasst werden.

4.  Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der FIPO-Timer zur Bemessung der Reitzeiten in Prüfungen eingesetzt wird. Hierbei ist nicht erforderlich, dass das entsprechende Signal über Lautsprecher für die Reiter hörbar ist. 

 

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