Verbandsschiedsgerichtsverfahren: Begründung der Entscheidung vom 01.10.
In dem IPZV-Verbandsschiedsgerichtsverfahren Martina Mainz-Kwasniok gegen Ulrich Döing und Jens Maxheimer hat das IPZV-Verbandsschiedsgericht in der Besetzung Klaus Beuse (Vorsitzender), Kirsten Schmidt, Dr. Cosima König, Wolfgang Berg und Jürgen Griffel in der mündlichen Verhandlung am 01.10.2019 den nachstehenden Beschluss verkündet:
Der Antrag der Antragstellerin auf Vereinsausschluss der Antragsgegner vom 10.07.2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Schiedsverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 5. 250, 00 € festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung (§ 26 RO):
Die Entscheidung ist innerhalb einer Woche nach Verkündung mit der Revision an das große Schiedsgericht der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) in Warendorf anfechtbar.
Die Revision muss beim Vorsitzenden des Verbandsschiedsgerichts binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidung schriftlich eingelegt und spätestens binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidung begründet werden.
Die Gründe sind der beigefügten PDF zu entnehmen.
Klaus Beuse
Rechtsanwalt
Vorsitzender IPZV-VS