Beschluss: Verbandsschiedsgerichtsverfahren am 01.10.2019
Beschluss
Der Antrag der Antragstellerin auf Vereinsausschluss der Antragsgegner vom 10. Juli 2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Schiedsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 5.250 € festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung (§26 RO).
Zur Begründung hat der Vorsitzende des Schiedsgerichts Klaus Beuse ausgeführt, dass der zulässige Antrag nicht begründet sei. Zwar sei die Wahl des Antragsgegners, Jens Maxheimer, zum Schatzmeister nicht satzungskonform, da §7 Ziffer 9 als ausdrückliche Regelung entgegenstehe. Die Antragsgegner seien verpflichtet gewesen, die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung 2018 über die entsprechenden Umstände, insbesondere den Vertragsabschluss mit dem Antragsgegner Jens Maxheimer zu informieren und die Abgrenzung zu der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schatzmeister offenzulegen. Damit habe ein objektiver Pflichtverstoß vorgelegen. Die Antragsgegner hätten auch fahrlässig gehandelt, da sie hätten erkennen können, dass sie gegenüber der Mitgliederversammlung informationspflichtig gewesen seien. Nach §7 4.4 der Satzung würden Vorstandsmitglieder allerdings nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Im vorliegenden Fall hätten die Antragsgegner unwidersprochen vorgetragen, dass sie aufgrund anwaltlicher Beratung davon ausgegangen seien, dass Jens Maxheimer gewählt und der Vertrag anschließend geschlossen worden sei, weshalb dieser Satzungspassus nicht greifen würde. Aufgrund dieses Rechtsirrtums sei den Antragsgegnern eine grobe Fahrlässigkeit nicht nachzuweisen gewesen.
Zuvor wurde das Verfahren gegen den Antragsgegner Stefan Althans gemäß §23 RO eingestellt.
IPZV e.V.