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Versorgung der Pferde im Falle einer Ausgangssperre?

20.03.20
von IPZV e.V.
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Diese Frage beschäftigt aktuell alle Pferdehalter und -besitzer. Natürlich machen wir uns als Pferdesportler alle Sorgen um das Wohl unserer Tiere und darüber, wie wir ihre Versorgung zu Zeiten des Coronavirus gewährleisten können.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob es eine Ausgangssperre deutschlandweit geben wird, wie diese konkret aussehen wird und welche Ausnahmen es in den Bundesländern geben wird. Nach fachlicher Einschätzung der FN muss auch bei einer Ausgangssperre die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde sichergestellt werden. Dafür setzt sich die FN auf politischer Ebene ein. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält die Position der FN für nachvollziehbar und berechtigt, es gibt allerdings noch keine bundesweite Regelung.

Wir als Islandpferdereiter halten unsere Pferde glücklicherweise in den meisten Fällen in Offenställen, dadurch können sich unsere Pferde frei bewegen. Wir sollten uns also Gedanken machen, ob es wirklich notwendig ist täglich das Pferd zu bewegen und sich selbst, andere und v.a. die unentbehrlichen Mitarbeiter der Betriebe dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen.

Für den Notfall empfiehlt es sich jedoch vorbereitet zu sein: Wir raten Vereinen, Betrieben und privaten Pferdehaltern deshalb, Notversorgungspläne aufzustellen. Wir haben die von der FN herausgegebenen Musterpläne und exemplarische Anwesenheitslisten zusammengestellt:

  • Der Pferdeversorgungsplan bietet Hilfe bei der Einteilung der Personen, die sich um die Versorgung der Pferde kümmern. Dieser Plan sollte vom Betriebsleiter in Absprache mit den verantwortlichen Versorgern erstellt werden. Download Pferdeversorgungsplan
  • Mit Hilfe der Anwesenheitsliste können die täglichen Ankunfts- und Abfahrtszeiten der verantwortlichen Personen zu Pferdebewegung dokumentiert werden (pro Person ein Bogen). Download Anwesenheitsliste
  • Das Muster-Formular Zutrittsberechtigung ist für Personen vorgesehen, die in Vereinen und Betrieben für die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind. Dies sollte auf dem Vereinsbriefpapier ausgedruckt und von den jeweiligen "Notversorgern" ausgefüllt werden. Die FN rät die Notversorger dringend dazu an, das Dokument stets in Verbindung mit dem Personalausweis und der Kopie des Pferdepasses mitzuführen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten.
  • Das Muster-Formular Selbsterklärung ist für Eigentümer, Besitzer oder von diesen beauftragte Personen vorgesehen, die die notwendige Versorgung und Bewegung des Pferdes sicherstellen. Wir raten Eigentümern, Besitzern oder von diesen beauftragte Personen dringend dazu an, das Dokument stets in Verbindung mit dem Personalausweis und der Kopie des Pferdepasses mitzuführen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten.

Wie Schulbetriebe, Pensionsstelle und Selbvstversorger mit der Situation umgehen sollten ist hier besonders einleuchtend ausgelistet: www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage „Was müssen Vereine und Betriebe beachten? Wie kann die Versorgung der Pferde sichergestellt werden?“.

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