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Wie wird die IPZV Ressortleitung gewählt?

10.03.20
von IPZV e.V.
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Unser Verband ist in drei Organe gegliedert: die Mitgliederversammlung, das Präsidium und der Länderrat. Das Präsidium wiederum wird gebildet aus dem Vorstand und den Ressortleitern. Die Ressortleiter betreuen die fachlichen Angelegenheiten ihres jeweiligen Ressorts:

Die Kompetenzen der Ressortleiter sind:

  • alle nationalen Belange des Ressorts
  • internationale Belange in Abstimmung mit dem Präsidium
  • inhaltliche Weiterentwicklung des jeweiligen Fachgebietes
  • Leitung von Interessenversammlungen und Beratergremien
  • Sitz in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien
  • Genehmigung und ggf. Organisation von fachspezifischen Veranstaltungen
  • Erarbeitung fachspezifischer Regeln/Regelungen und Verantwortung für die Erstellung entsprechender Materialien
  • Vorschläge für Ressortbeauftragte, Kontrolle ihrer Tätigkeit, Abnahme der Arbeitsergebnisse
  • Bei Bestätigungsvorbehalt des Präsidiums: Vorlage der fachspezifischen Anträge ggf. nach vorheriger Ausschussberatung

Mindestens zweimal jährlich finden gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand statt, um eine enge Zusammenarbeit im Präsidium zu gewährleisten.

Die Ressortleiter sind ehrenamtlich tätig und werden von den Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.

 

Wer darf zum Ressortleiter gewählt werden?

Voraussetzung für eine Kandidatur als Resortleiter ist die stimmberechtigte Mitgliedschaft im IPZV.

Ressortleiter dürfen kein weiteres Wahlamt im IPZV-Bundesverband bzw. den angeschlossenen Landesverbänden ausüben. Personen, die in einer dauerhaften (länger als drei Monate), bezahlten Geschäftsbeziehung mit dem Bundesverband stehen, dürfen ebenfalls nicht als Ressortleiter gewählt werden.

 

Wann finden die Wahlen der Ressortleiter statt?

Die Mitglieder des Präsidiums werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie können wiedergewählt werden.

Die Ressortleiter für Ausbildung, Breitensport und Richten werden jeweils in den Schaltjahren gewählt. Die Ressortleiter für Jugend, Sport und Zucht werden in den dazwischen liegenden Jahren mit gerader Jahreszahl gewählt.

Die Wahl findet auf der Mitgliederversammlung statt, welche immer innerhalb der ersten vier Monate eines Jahres gehalten wird.

 

Wie kann ich mich für das Amt eines Ressortleiters bewerben oder einen Kandidaten vorschlagen?

Wer einen Vorschlag für einen Ressortleiter unterbreiten möchte oder sich selbst als Ressortleiter bewerben möchte, muss dies bis sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Bundegeschäftsstelle einreichen.

Möchte sich ein Ressortleiter zur Wiederwahl aufstellen lassen, muss er seine Kandidatur drei Monate vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand mitteilen.

Wurde eine Bewerbung nicht fristgerecht eingereicht, wird diese nur von der Mitgliederversammlung behandelt, wenn dies mit einer Mehrheit beschlossen wird.

 

Wie läuft die Wahl der Ressortleiter ab?

Die Mitgliederversammlung wird durch ein Vorstandsmitglied geleitet und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmen beschlussfähig. Der Vorstand bringt die Kandidaten für die Ämter der Ressortleiter dem Präsidium und Länderrat vor und bringt sie in der Mitgliederversammlung ein.

Die Wahlen erfolgen grundsätzlich durch offen gezeigte Stimmkarten. Geheime Wahlen sind nicht zulässig. Stimmenthaltungen bei der Wahl sind zulässig, werden aber nicht mitgezählt.

Gewählt ist, wer eine Mehrheit von 50 % plus 1 der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Gibt es mehr als zwei Kandidaten und keiner erhält eine Mehrheit der Stimmen, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt. Dann ist gewählt, wer bei dieser Stichwahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Kann ein Kandidat während der Wahl nicht anwesend sein, muss er vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären, dass er als Kandidat zur Wahl steht und bei einer Wahl durch die Mitgliederversammlung dieses Amt annimmt.

 

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind:

Das Mindestalter zur Wahrnehmung des Stimmrechts beträgt 16 Jahre.

Gäste und sonstige Mitglieder mit Bestandsschutz sind nicht stimmberechtigt.

 

Wie verteilen sich die Stimmen?

Das Stimmrecht teilt sich wie folgt auf:

  • Präsidiumsmitglieder haben je eine Stimme
  • Delegierte der Landesverbände haben je eine Stimme
  • Delegierte der Ortsvereine haben eine Stimme je 10 angefangene Mitglieder ihres Vereins
  • Direktmitglieder haben je eine Stimme
  • Fördermitglieder haben je eine Stimme
  • Ehrenmitglieder haben je eine Stimme

Die Stimmrechte können grundsätzlich nur persönlich oder von Delegierten wahrgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Stimmübertragungen: Sind Ortsvereine auf der Mitgliederversammlung nicht anwesend, geht ihre Stimme auf den Delegierten des jeweiligen Landesverbandes über.

Die Delegierten sind bei der Stimmabgabe nicht weisungsgebunden, dürfen ihre Stimmen jedoch nur einheitlich abgeben.

Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr nicht bis spätestens vier Wochen nach Fälligkeit nachgekommen sind, haben kein Stimmrecht und können auch nicht in ein Organ des IPZV- Bundesverbandes gewählt werden.

 

Wo werden die Wahlergebnisse bekannt gegeben?

Die Wahlergebnisse werden im Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten und werden anschließend auf unserer Homepage und in der Verbandszeitschrift „Das Islandpferd“ veröffentlicht.

 

Quellen:

Satzung des IPZV e.V. (Stand 20.04.2018)

Geschäfts- und Verfahrensordnung des IPZV e.V. (Stand 12.04.2013)

 

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