Zwei neue IPZV-Materialrichter für Fohlen, Basis- und Jungpferdeprüfungen
Der IPZV e. V. erteilt Sarah Kuhls und Christian Rauer die Richtlizenz als Materialrichter für Fohlen-, Basis- und Jungpferdeprüfungen.
Vorausgegangen ist die Entscheidung des Verbandsschiedsgerichtes des IPZV e. V., dass die bisherige, lange übliche Praxis nicht rechtskonform sei, in der Materialrichterprüfung einen Fehlerpunkt zu erteilen, wenn die Note des Prüflings um 0,1 von den übereinstimmenden Vorgabenoten der Prüfer abweicht, da im Fall von übereinstimmenden Vorgabenoten der Prüfer den Prüflingen ein Antwortspielraum von 0,1 einzuräumen sei, so dass in diesem Fall erst ab einer Abweichung von 0,2 Punkten Fehlerpunkte gegeben werden dürfen. - Der IPZV e. V. wird diese Entscheidung seines Verbandsschiedsgerichtes bei künftigen Materialrichterprüfungen berücksichtigen und umsetzen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Prüflinge wird der IPZV e. V. die Ergebnisse der praktischen Prüfungsteile „Richten von Fohlen“ und „Richten von Jungpferden“ der Materialrichterprüfung 2015 entsprechend den Vorgaben des Verbandsschiedsgerichtes einer Prüfung unterziehen und ggf. den Prüflingen von 2015 mitteilen, wenn ein bisher nicht bestandener Prüfungsteil unter den neuen Voraussetzungen nun als bestanden gilt.
Der IPZV e. V. gratuliert Sarah Kuhls und Christian Rauer zu ihrer Ernennung zum nationalen Materialrichter und wünscht ihnen bei der Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit viel Freude und Erfolg!
Uli Döing, Präsident des IPZV e. V.