Hinweis zur Jungpferde-Ausrüstung
Hinweis zur Ausrüstung von Jungpferden bei IPO-Material-Prüfungen:
Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß Pferde bei IPO-Jungpferde-Materialprüfungen erst ab einem Alter von 3 Jahren beschlagen vorgestellt werden dürfen.
Dieser Beschluß ist gültig seit 2011, er wird jedoch wegen verspäteter Veröffentlichung am Anfang des Jahres erst ab Herbst 2011 umgesetzt und kommt ab sofort zur Anwendung.
Siehe hierzu auch IPO 3.2.2.1 Ausrüstung:
Ein- und zweijährige Pferde unbeschlagen.
Drei- bis vierjährige Pferde unbeschlagen oder rundherum mit gleichen Eisen beschlagen, die maximal 8 mm dick und 19 mm breit sein dürfen (maßgeblich ist der 1.1. des Jahres).
Kleine Stollen oder Stifte (Anbringung im Bereich der Trachten am offenen Ende des Eisens) sind erlaubt.
Platten, Keile, Lederringe, Glocken oder andere Schutzmaterialien sind nicht erlaubt.
Die Hufe und insbesondere die Huflänge müssen angemessen sein.
Pferde müssen in versicherungstechnisch geeigneter Halfterung vorgestellt werden.
Maria-Magdalena Siepe-Gunkel
Ressortleiterin Zucht IPZV