IPO für nationale Materialrichter geändert zum 1.1.2015
Im IPZV richten nationale Materialrichter IPZV-Fohlen-, Basis- und Jungpferde-Materialprüfungen. Zum 1.1.2015 hat sich deren Ausbildungsordnung (niedergelegt in der IPO 2015, Teil B VI: Richter) geändert. Die Ausbildung unterteilt sich nun in drei Lehrgänge von unterschiedlicher Dauer und wurde um ein Praktikum bei FIZO-Prüfungen ergänzt.
Die drei (statt bisher zwei) Lehrgänge zur Ausbildung zum IPZV-Materialrichter unterteilen sich nun wie folgt:
Lehrgang I: 3 Tage (Theorie mit praktischer Anschauung)
Lehrgang II: 2 Tage (Theorie und Praxis) - bisher waren hier 4 Tage angesetzt
Und NEU: Lehrgang III: 2 Tage (Theorie und Praxis)
Der bisherige Lehrgang II wird also auf zwei Termine aufgeteilt, sodass die für die Prüfung verlangten Praktika und die neuen Lehrgänge II und III schon während der Ausbildung miteinander verzahnt werden können. Folgerichtig werden Praktika erst nach der Teilnahme an den Lehrgängen I und II anerkannt, wenn Lehrgang III noch im gleichen Kalenderjahr absolviert wird. Bei späterer Teilnahme an Lehrgang III werden Praktika erst nach Absolvierung dieses Kurses anerkannt.
Neuer Lehrgang III
Inhaltlich geht es in Lehrgang III im theoretischen Teil um Pferdezucht: Haltung, Pflege und Fütterung von Zuchtpferden, Aufzucht von Jungpferden, Aufzuchtfehler, fortpflanzungsbiologische Grundlagen, Organisation von Deckbetrieben, Gesundheitsvorsorge. Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer schwerpunktmäßig das praktische Richten und Kommentieren von Fohlen/Jungpferden.
Neues Praktikum bei FIZO-Prüfungen
Neu ist außerdem das Praktikum bei FIZO-Prüfungen neben dem bisher schon geforderten Mitrichten bei IPZV-Fohlenmaterialprüfungen und dem Mitrichten bei IPZV-Materialprüfungen für Jungpferde und Basisprüfungen. Das Praktikum bei FIZO-Prüfungen (Messen und Ausrüstungskontrolle) muss zwei Praktikumstage auf FIZO-Prüfungen beinhalten oder eine Fortbildung für Schauverantwortliche und Beauftragte für Ausrüstungskontrolle bei gerittenen Materialprüfungen nach FIZO. Generell ist allerdings kein Praktikum auf dem eigenen Hof oder bei eigenen Pferden möglich. Die Möglichkeit zum Praktikum muss außerdem vorab erfragt werden beim zuständigen Chefrichter der Veranstaltung und beim Veranstalter.
IPZV-Materialrichterprüfung
In der mündlichen theoretischen Prüfung wird dann neben mehreren theoretischen Fragen auch die Beurteilung und Kommentierung von zwei bis drei Fohlen/Jungpferden anhand von Videoaufnahmen verlangt. In der praktischen Prüfung müssen mindestens 10 Fohlen und 10 Jungpferde gerichtet werden.
Weitere Details zu der seit 1.1.2015 gültigen Ausbildungsordnung für IPZV-Materialrichter, den Lizenzerhalt sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der IPO sind der aktuellen IPO zu entnehmen.