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Westfälische Fohlenreise 2015: Nennungen möglich

04.06.15
von Charlotte Erdmann

Noch ahnen die schon geborenen Fohlen des Jahrgangs 2015 nicht, dass es für sie schon bald das erste Mal in ihrem Leben ernst wird: Die Fohlenreise des IPZV-Landesverbandes Westfalen-Lippe rückt näher. Nennungen sind ab sofort möglich (Nennformular siehe unten).

Wie von den Züchtern gewünscht, splittet sich die Fohlenreise in diesem Jahr auf, sodass die Termine über zwei Wochenenden liegen. Die erste Hälfte der Fohlenreise geht von Samstag, 22. August bis einschließlich Montag, 24. August. Im zweiten Teil der Fohlenreise ist Richterin Marlise Grimm von Freitag, 28. August, bis Sonntag, 30. August, auf den Höfen und Gestüten unterwegs.

Das Organisatorenteam rund um Zuchtwartin Laura Grimm weist darauf hin, dass die Züchter den Fohlennennungen die Abstammungsnachweise der Mutter und des Vaters beifügen müssen. Als Abstammungsnachweise gelten zum Beispiel Ausdrucke aus WorldFengur, eine Kopie der Eigentumsurkunde, aus der die Abstammung hervorgeht, sowie eine Kopie des Deckscheines oder der Abfohlmeldung. Ein Ausdruck aus Stormhestar gilt nicht (!) als Abstammungsnachweis. 

Weitere Informationen – zum Beispiel zu Nenngeldern, Voraussetzungen für die Basisprüfungen sowie Meldeadresse – finden alle Züchter und Interessierten hier: Ausschreibung Fohlenreise 2015

Das PDF-Nennformular für die Fohlen können die Züchter in diesem Jahr direkt am Computer ausfüllen – so minimiert sich das Fehlerrisiko, das durch eher „unsaubere“ Handschriften entsteht. Die Organisatoren würden sich darum sehr freuen, wenn diese Möglichkeit des maschinellen Ausfüllens genutzt würde: Nennung Fohlenreise 2015

Text: Linda Erhardt

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